Krankmeldung 2026: eAU + Telefon-AU für Arbeitgeber
2026 · Quelle: taxmaro
Wenn Beschäftigte krank werden, läuft die Meldung der Arbeitsunfähigkeit heute weitgehend digital. Für Arbeitgeber bedeutet das: weniger Papier, aber neue Pflichten beim Abruf und in der internen Organisation. Wer die Abläufe rund um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die telefonische Krankschreibung kennt, vermeidet Lücken in der Dokumentation und Reibung mit dem Team.
Den Kern bildet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die behandelnde Praxis übermittelt die Daten an die zuständige Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft die Bescheinigung anschließend dort ab. Die frühere Bringschuld der Beschäftigten, einen gelben Zettel im Betrieb abzugeben, ist damit für gesetzlich Versicherte entfallen. Bestehen bleibt allerdings die Pflicht, sich unverzüglich krankzumelden und die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen.
Die telefonische Krankschreibung ergänzt dieses System. Sie erlaubt es, sich bei leichteren Erkrankungen ohne persönlichen Praxisbesuch für einen begrenzten Zeitraum krankschreiben zu lassen, sofern die Praxis die Patientin oder den Patienten kennt. Auch in diesen Fällen entsteht eine reguläre elektronische Bescheinigung, die der Betrieb wie gewohnt abruft. Für die innerbetriebliche Bearbeitung ändert sich dadurch nichts Grundlegendes.
Praktisch sollte jeder Betrieb festlegen, wer die Bescheinigungen abruft, in welchem Rhythmus das geschieht und wie die Information an Lohnabrechnung und Führungskräfte weitergegeben wird. Der reine Krankmeldungs-Anruf der Mitarbeitenden ersetzt den Abruf nicht; beides sind getrennte Schritte. Eine klare Zuständigkeit verhindert, dass Fehlzeiten unbemerkt offen bleiben.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (taxmaro).