Krankmeldung: Das sollten Sie über die eAU 2026 wissen
05.02.2026 · Quelle: Handelsblatt
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat das vertraute Verfahren mit dem Papierdokument weitgehend abgelöst und den Umgang mit Krankmeldungen spürbar verändert. Für Arbeitgeber im Mittelstand bedeutet das nicht nur weniger Papier, sondern auch einen neu gedachten Ablauf, bei dem die Bescheinigungsdaten elektronisch abgerufen werden. Wer dieses Verfahren versteht und seine internen Prozesse entsprechend gestaltet, kann den Übergang als echte Vereinfachung nutzen.
Der entscheidende Unterschied zum früheren Vorgehen liegt im Informationsfluss. Bislang legten Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vor, und der Betrieb erfasste die Fehltage anhand dieses Dokuments. Im elektronischen Verfahren ruft der Arbeitgeber die relevanten Daten zur Arbeitsunfähigkeit dagegen auf digitalem Weg ab. Die ärztliche Feststellung wird elektronisch bereitgestellt und steht zum Abruf bereit, sodass kein physisches Dokument mehr zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden muss.
Dieser Wechsel bringt mehrere Vorteile mit sich. Verlorene oder verspätet eingereichte Bescheinigungen gehören weitgehend der Vergangenheit an, der Papieraufwand sinkt, und der Prozess wird insgesamt nachvollziehbarer. Gleichzeitig erfordert er ein Umdenken, denn die Verantwortung für die Beschaffung der Bescheinigung verschiebt sich: Nicht mehr die Beschäftigten reichen ein Dokument ein, sondern der Betrieb ruft die Daten ab. Diese veränderte Rollenverteilung muss in den internen Abläufen abgebildet sein.
Wichtig ist dabei die klare Trennung zwischen Meldepflicht und Nachweis. Die Pflicht der Beschäftigten, ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen, bleibt vollständig bestehen. Der Betrieb muss rechtzeitig erfahren, dass jemand ausfällt, um Vertretungen zu organisieren, Termine zu verschieben und die Einsatzplanung anzupassen. Geändert hat sich allein der Weg, auf dem die Bescheinigung zum Arbeitgeber gelangt. Beschäftigte und Führungskräfte sollten diesen Unterschied kennen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Damit der elektronische Abruf zuverlässig funktioniert, sind klar definierte Abläufe unerlässlich. Es muss feststehen, wer im Betrieb den Abruf veranlasst, in welchem Zeitfenster dies geschieht und wie mit Fällen umgegangen wird, in denen die Daten noch nicht verfügbar sind. Ein durchdachter Prozess verhindert, dass Krankmeldungen ohne zugehörige Bescheinigung im System verbleiben oder Fehltage unvollständig erfasst werden. Gerade in Betrieben mit vielen Beschäftigten zahlt sich eine eindeutige Zuständigkeitsregelung aus.
Eng damit verbunden ist die Verknüpfung von Krankmeldung, Bescheinigungsabruf und Zeiterfassung. Sobald eine Krankmeldung eingeht, sollten die Fehltage im Abwesenheitssystem vorgemerkt und nach dem erfolgreichen Abruf der Bescheinigungsdaten bestätigt werden. So entsteht ein durchgängiger Ablauf, der den Überblick über Abwesenheiten sichert, ohne dass an verschiedenen Stellen parallel Daten gepflegt werden müssen. Die Informationen bleiben konsistent und stehen allen berechtigten Personen einheitlich zur Verfügung.
Für die Entgeltabrechnung ist diese durchgängige Verarbeitung besonders wertvoll. Fehltage müssen den richtigen Zeiträumen zugeordnet und korrekt bewertet werden. Wenn die abgerufenen Bescheinigungsdaten direkt in die Abwesenheits- und Zeiterfassung einfließen und von dort in die Abrechnung übernommen werden können, sinkt der manuelle Aufwand deutlich, und die Gefahr von Übertragungsfehlern verringert sich. Eine saubere Datengrundlage ist damit nicht nur Komfort, sondern Voraussetzung für eine fehlerfreie Abrechnung.
Digitale Lösungen unterstützen den gesamten Prozess von der Meldung bis zur Abrechnung. Sie erlauben es, Krankmeldungen unkompliziert zu erfassen, den Abruf der Bescheinigungsdaten anzustoßen und die Fehltage automatisch im Kalendarium abzubilden. Vorgesetzte und das Personalbüro werden über die tatsächliche Dauer der Abwesenheit informiert, ohne dass jemand Papierdokumente sortieren, ablegen oder nacherfassen muss. Das spart Zeit und senkt die Fehlerquote im Tagesgeschäft.
Ein wesentlicher Nebeneffekt ist die verbesserte Datenqualität. Weil die Bescheinigungsdaten direkt elektronisch vorliegen, entfallen typische Fehlerquellen, die beim manuellen Abtippen von Papierdokumenten entstehen. Die Fehltage sind eindeutig dokumentiert, und die Informationen liegen in einer einheitlichen, konsistenten Form vor. Das erleichtert nicht nur die laufende Personaleinsatzplanung, sondern auch spätere Auswertungen, etwa zur Entwicklung von Abwesenheiten über die Zeit.
Beim Umgang mit gesundheitsbezogenen Informationen ist Sorgfalt geboten. Solche Daten sind sensibel und sollten nur den Stellen zugänglich sein, die sie für ihre Aufgaben benötigen. Ein durchdachtes Rechte- und Rollenkonzept im System stellt sicher, dass etwa Vorgesetzte über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit informiert werden, während weitergehende Details bei den zuständigen Stellen verbleiben. So lassen sich die notwendige Transparenz im Betrieb und der Schutz persönlicher Daten in Einklang bringen.
Für die Praxis empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen bei der Einführung oder Optimierung des Prozesses. Zunächst sollten die Meldewege klar definiert und allen Beschäftigten verständlich kommuniziert werden, damit jeder weiß, wie und wann eine Krankmeldung zu erfolgen hat. Anschließend gilt es, den Abruf der Bescheinigungsdaten und die Erfassung der Fehltage so in die bestehende Zeiterfassung zu integrieren, dass der Ablauf ohne zusätzlichen Aufwand funktioniert und sich nahtlos in das Tagesgeschäft einfügt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das elektronische Verfahren den Umgang mit Krankmeldungen vereinfacht, sofern die internen Prozesse konsequent darauf ausgerichtet sind. Wer den Abruf der Bescheinigungsdaten klar organisiert, ihn eng mit der Zeiterfassung verknüpft, auf eine durchgängige digitale Verarbeitung setzt und den Schutz sensibler Daten beachtet, profitiert von weniger Papier, geringerem Verwaltungsaufwand und einer verlässlichen Grundlage für die Entgeltabrechnung. Der anfängliche Aufwand für die Prozessgestaltung zahlt sich im laufenden Betrieb schnell aus.
Redaktioneller Überblick zu „Krankmeldung: Das sollten Sie über die eAU 2026 wissen“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Handelsblatt).