Krankschreibung ab dem ersten Tag: Kranke Misstrauenskultur
09.07.2026 · Quelle: taz
Die Bundesregierung will die Krankschreibung grundlegend verschärfen: Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Die taz hat die Pläne am 9. Juli 2026 in einem ausführlichen Frage-Antwort-Format geprüft – von der geltenden Rechtslage über die Kostenstatistik bis zum internationalen Vergleich. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Die Reform adressiert ein Randphänomen und belastet dafür Praxen, Beschäftigte und Betriebe.
Geltende Rechtslage: Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden; eine ärztliche Bescheinigung ist erst vorgeschrieben, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber dürfen zwar schon heute im Einzelfall ein Attest ab dem ersten Tag verlangen – die geplante Reform würde diese Ausnahme aber zum gesetzlichen Regelfall machen.
Der Beschluss: Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hatte am 2. Juli 2026 ein Paket vorgelegt, das neben der Attestpflicht ab Tag eins auch das Ende der telefonischen Krankschreibung vorsieht. Bundeskanzler Merz begründet die Verschärfung mit „exorbitant gestiegenen Krankenständen“ und den Kosten für die Wirtschaft.
Was die Statistik zeigt: Im Schnitt kommen Beschäftigte auf 22,1 Ausfalltage pro Jahr, die Krankengeldausgaben erreichten 2024 mit 21,6 Milliarden Euro einen Höchststand. Doch die Struktur der Daten spricht gegen die Stoßrichtung der Reform: Lange, teure Ausfälle entstehen überwiegend durch psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Leiden – nicht durch die kurzen Infekte, um die es bei Attestpflicht und Telefon-AU geht.
Randphänomen Telefon-AU: Die telefonische Krankschreibung ist seit Ende 2023 dauerhaft möglich, aber eng begrenzt – sie gilt nur für in der Praxis bekannte Patienten ohne schwere Symptome. Nach Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung macht sie lediglich rund ein Prozent aller Krankschreibungen aus. Einen messbaren Effekt auf den Krankenstand kann ihre Abschaffung daher kaum haben.
Warnung der Praxen: Hausärztinnen und Hausärzte sprechen von einer drohenden „Katastrophe für die Praxen“. Millionen zusätzlicher Termine würden allein für das Ausfüllen von Bescheinigungen anfallen – Behandlungszeit, die für tatsächlich behandlungsbedürftige Patienten fehlt. Hinzu kommt das Ansteckungsrisiko, wenn Menschen mit Infekten für ein Stück Papier ins Wartezimmer müssen.
Widerspruch zum Bürokratieabbau: Die taz verweist auf den Grundwiderspruch der Reform: Eine Regierung, die Entlastung von Bürokratie verspricht, schafft mit der Attestpflicht ab Tag eins millionenfach neue Verwaltungsvorgänge – in Praxen, bei Krankenkassen und in den Personalabteilungen der Betriebe.
Blick nach Schweden: International ist Deutschland mit den Plänen ein Ausreißer. In Schweden gilt die Attestpflicht erst ab dem achten Krankheitstag; kürzere Erkrankungen laufen auf Vertrauensbasis. Belege dafür, dass strengere Nachweispflichten den Krankenstand senken, nennt die Bundesregierung nicht.
Video-AU als Hintertür: Bemerkenswert ist, dass die Krankschreibung per Videosprechstunde erhalten bleiben soll. Wer einen Termin bei einem Telemedizin-Anbieter bekommt, kann sich also weiterhin aus der Ferne krankschreiben lassen – nur das niedrigschwellige Telefonat bei der eigenen Hausarztpraxis entfällt.
Ausblick: Beschlossen ist bislang nur die politische Absichtserklärung des Koalitionsausschusses; ein Gesetzentwurf muss erst noch durch Kabinett und Bundestag. Nach der breiten Kritik von Ärzteschaft, Krankenkassen und Teilen der SPD ist offen, in welcher Form die Attestpflicht tatsächlich kommt.
Redaktioneller Überblick zu „Krankschreibung ab dem ersten Tag: Kranke Misstrauenskultur“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (taz).