Krankschreibung ab Tag eins: Das plant die Regierung
02.07.2026 · Quelle: Apotheken Umschau
Die Koalition will die Krankschreibung verschärfen: Attest ab dem ersten Tag, kein telefonischer Weg mehr. Für Beschäftigte ändert sich damit vor allem der Alltag im Krankheitsfall – von der Frage, ob man sofort zum Arzt muss, bis zum Risiko, krank zur Arbeit zu gehen.
Heute gilt: Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen, ein ärztliches Attest ist aber erst ab dem vierten Kalendertag Pflicht. Ergänzend gibt es seit Ende 2023 die telefonische Krankschreibung – für in der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten mit leichten Symptomen, für einige Tage und ohne Praxisbesuch. Beide Erleichterungen stünden mit der Reform zur Disposition.
Für den Krankheitsalltag bedeutet das: Schon bei leichten Infekten wie Husten oder Magen-Darm-Beschwerden wäre wieder ein Praxisbesuch nötig, um das geforderte Attest zu erhalten. Die Folge wären vollere Wartezimmer, längere Wartezeiten und zusätzlicher Aufwand für Praxen, die vielerorts bereits ausgelastet sind.
Die medizinische Kritik ist deutlich: Die KBV bezeichnet die Pläne als Maßnahme, die „an Unverschämtheit grenzt“, der Hausärzteverband spricht von einer „absoluten Katastrophe“. Mehrere Fachleute betonen, dass nicht die Telefon-AU die gestiegenen Krankenstände erkläre, sondern vor allem Nachwirkungen der Pandemie und der Statistikeffekt der flächendeckenden elektronischen AU.
Ein weiterer Einwand betrifft den Gesundheitsschutz: Wenn der Weg zum Attest aufwendiger wird, könnten sich Beschäftigte eher krank zur Arbeit schleppen (Präsentismus) – was Infektionsketten verlängert und am Ende mehr Ausfälle verursachen kann. Noch ist die Reform ein politischer Beschluss ohne Gesetzestext; die konkrete Ausgestaltung bleibt abzuwarten.
Redaktioneller Überblick zu „Krankschreibung ab Tag eins: Das plant die Regierung“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Apotheken Umschau).