Krankschreibung ab Tag eins: Das plant die Regierung
02.07.2026 · Quelle: Apotheken Umschau
Attest schon am ersten Krankheitstag, keine telefonische Krankschreibung mehr: Mit diesen beiden Vorhaben will die Koalition die Regeln für den Krankheitsfall verschärfen. Für Beschäftigte würde sich damit vor allem der Alltag ändern – von der Frage, ob man mit einem Infekt sofort in die Praxis muss, bis zum Risiko, sich krank zur Arbeit zu schleppen.
Zunächst der Blick auf die geltende Rechtslage: Wer arbeitsunfähig erkrankt, muss dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Ein ärztliches Attest ist aber erst ab dem vierten Kalendertag Pflicht – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt es ausdrücklich früher. Diese Staffelung soll Bagatellfälle von den Praxen fernhalten.
Hinzu kommt seit Ende 2023 die telefonische Krankschreibung als dauerhafte Option: Wer in seiner Praxis bekannt ist und unter leichten Beschwerden wie einem Atemwegsinfekt leidet, kann sich für einige Tage telefonisch krankschreiben lassen, ohne persönlich zu erscheinen. Beide Erleichterungen stehen mit der geplanten Reform zur Disposition.
Konkret plant die Regierung erstens, den ärztlichen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit generell auf den ersten Krankheitstag vorzuziehen. Zweitens soll der telefonische Weg zur Krankschreibung komplett entfallen. Ergänzend ist vorgesehen, die unrichtige Ausstellung von Attesten strafrechtlich schärfer zu ahnden.
Für den Krankheitsalltag hieße das: Schon bei Husten, Erkältung oder Magen-Darm-Beschwerden wäre wieder ein Praxisbesuch nötig, um an das geforderte Attest zu kommen. Die absehbaren Folgen sind vollere Wartezimmer, längere Wartezeiten und zusätzliche Ansteckungsrisiken – in Praxen, die vielerorts schon heute an der Auslastungsgrenze arbeiten.
Die Regierung verweist auf Spielräume: Unternehmen sollen per Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag von der Tag-1-Pflicht abweichen können. Bundeskanzler Merz betonte zudem, gefordert sei nicht der Arztbesuch am ersten Tag, sondern das Vorliegen einer Bescheinigung. Wie dieser Nachweis ohne Praxiskontakt zustande kommen soll, wenn zugleich die Telefon-AU wegfällt, bleibt bislang offen.
Die medizinische Kritik ist entsprechend deutlich: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bezeichnet die Pläne als Maßnahme, die „an Unverschämtheit grenzt“, der Hausärzteverband spricht von einer „absoluten Katastrophe“. Fachleute betonen, dass nicht die Telefon-AU die gestiegenen Krankenstände erklärt, sondern vor allem Nachwirkungen der Pandemie und der Statistikeffekt der flächendeckenden elektronischen AU, die jede Krankschreibung lückenlos zählt.
Ein weiterer Einwand betrifft den Gesundheitsschutz: Wird der Weg zum Attest aufwendiger, dürften sich mehr Beschäftigte krank an den Arbeitsplatz schleppen. Dieser Präsentismus verlängert Infektionsketten, verzögert die Genesung und kann unterm Strich mehr Ausfalltage verursachen, als die Reform einsparen soll.
Kaum verändern würde sich dagegen der Weg der Bescheinigung selbst: Für gesetzlich Versicherte gilt längst die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Praxis übermittelt die Krankschreibung digital an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort elektronisch ab – den gelben Papierschein für den Betrieb gibt es nicht mehr. Beschäftigte müssen sich im Job also weiterhin vor allem rechtzeitig krankmelden.
Wichtig für die Einordnung: Noch handelt es sich um einen politischen Beschluss ohne Gesetzestext. Ob und in welcher Form die Attestpflicht ab Tag eins kommt, welche Ausnahmen gelten und was aus der Telefon-AU wird, entscheidet erst das Gesetzgebungsverfahren. Bis dahin bleibt für Versicherte und Arbeitgeber alles beim Alten.
Redaktioneller Überblick zu „Krankschreibung ab Tag eins: Das plant die Regierung“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Apotheken Umschau).