Kündigungsentschädigung in Österreich: Schadenersatz bei frist- oder terminwidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
03.09.2026 · Quelle: Wko
Wer ungerechtfertigt entlassen, frist- oder terminwidrig gekündigt wird oder berechtigt vorzeitig austritt, hat Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Sie entspricht dem Entgelt, das bei ordnungsgemäßer Beendigung bis zum nächstmöglichen Endtermin angefallen wäre.
Die Kündigungsentschädigung ist ein Schadenersatz, der so berechnet wird, als wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß beendet worden. Anspruch besteht, wenn eine Kündigung die gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder vertraglichen Fristen oder Termine nicht einhält. Ebenso entsteht der Anspruch, wenn ein Arbeitnehmer ungerechtfertigt entlassen wird. Schließlich besteht er, wenn der Arbeitnehmer aus einem vom Arbeitgeber verschuldeten wichtigen Grund berechtigt vorzeitig austritt. Die Entschädigung soll den Arbeitnehmer so stellen, als hätte der Arbeitgeber korrekt beendet.
Der Umfang richtet sich nach der fiktiven Kündigungsfrist, also nach jenem Zeitraum, der bei korrekter Kündigung bis zum nächstzulässigen Endtermin verstrichen wäre. Umfasst sind das laufende Entgelt für diese Zeit sowie anteilige Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistungen. Auch regelmäßig geleistete Überstunden und durchschnittliche Provisionen fließen ein. Wird in dieser fiktiven Zeit ein höherer Abfertigungsanspruch erreicht, umfasst die Entschädigung auch diese Differenz. Es handelt sich also um eine umfassende Nachbildung des entgangenen Einkommens.
Kein Anspruch besteht etwa bei einem vorzeitigen Austritt aus gesundheitlichen Gründen, weil den Arbeitgeber dann kein Verschulden trifft. Die Höhe hängt im Einzelfall stark von der konkreten Fristberechnung und dem anwendbaren Kollektivvertrag ab. Pauschale Standardbeträge gibt es nicht; die Spanne reicht in der Praxis von einigen Wochen bis zu mehreren Monatsentgelten. Entscheidend ist, welche Kündigungsfrist und welcher Kündigungstermin im konkreten Fall einzuhalten gewesen wären. Deshalb ist eine genaue Berechnung im Einzelfall unerlässlich.
Sozialversicherungsrechtlich ist bedeutsam, dass während des Bezugs einer Kündigungsentschädigung die Pflichtversicherung weiterbesteht. Die Entschädigung verlängert den versicherungsrechtlich relevanten Zeitraum. Das kann sich auf Ansprüche wie das Arbeitslosengeld auswirken, weil dessen Bezug entsprechend später beginnt. Für die Betroffenen ist dieser Zusammenhang wichtig, um Lücken bei der Absicherung zu vermeiden. Die Kündigungsentschädigung wirkt insofern über das reine Entgelt hinaus.
Steuerlich bleibt ein Teil der Kündigungsentschädigung begünstigt. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ist ein Fünftel steuerfrei, allerdings gedeckelt mit einem Fünftel der neunfachen Höchstbeitragsgrundlage. Diese Begünstigung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Entschädigung oft einen längeren Zeitraum abdeckt und auf einmal ausgezahlt wird. Der genaue steuerfreie Betrag ändert sich mit der jährlich angepassten Höchstbeitragsgrundlage. Für die Lohnverrechnung ist die korrekte Abgrenzung des begünstigten Anteils daher wichtig.
Für Arbeitgeber empfiehlt es sich, Kündigungsfristen und -termine genau zu beachten, weil Fehler zu erheblichen Nachzahlungen führen. Eine um wenige Tage verfehlte Frist kann bereits einen Anspruch auf Entschädigung bis zum nächsten zulässigen Termin auslösen. Eine saubere Dokumentation von Eintrittsdatum, Beschäftigungsdauer, geleisteten Überstunden und variablen Entgeltbestandteilen ist die Grundlage für die korrekte Berechnung. Nur so lässt sich im Streitfall nachweisen, welche Beträge tatsächlich geschuldet sind, und eine überhöhte Forderung abwehren.
Die Kündigungsentschädigung ist ein zentraler Baustein des österreichischen Beendigungsrechts und soll verhindern, dass Arbeitnehmer durch eine vorzeitige oder fristwidrige Beendigung einen finanziellen Nachteil erleiden. Sie stellt den Betroffenen wirtschaftlich so, als wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß bis zum nächsten zulässigen Termin fortgesetzt worden.
Für die Berechnung ist die genaue Ermittlung der fiktiven Kündigungsfrist der schwierigste Punkt. Sie hängt von der Beschäftigungsdauer, dem anwendbaren Kollektivvertrag und der Frage ab, ob Kündigungen nur zu bestimmten Terminen zulässig sind. Schon kleine Fehler bei der Fristberechnung können die Höhe der Entschädigung erheblich verändern.
Neben dem laufenden Entgelt sind auch alle variablen und wiederkehrenden Bezüge einzubeziehen, etwa regelmäßige Überstunden, Provisionen und anteilige Sonderzahlungen. Deshalb ist eine vollständige Dokumentation dieser Entgeltbestandteile über einen repräsentativen Zeitraum die Grundlage jeder korrekten Abrechnung.
Für Arbeitgeber ist die genaue Beachtung der Kündigungsfristen und -termine die wirksamste Vorsorge gegen Nachzahlungen. Eine um wenige Tage verfehlte Frist kann einen Anspruch bis zum nächsten zulässigen Termin auslösen. Eine saubere Führung von Eintrittsdatum, Beschäftigungsdauer und variablen Bezügen schützt davor, im Streitfall überhöhte Forderungen nicht entkräften zu können.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Wko).