Kündigungstermine in Österreich: Quartalsende, 15. oder Monatsletzter
06.06.2024 · Quelle: Arbeiterkammer
Der Kündigungstermin ist der Tag, zu dem das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Neben der Kündigungsfrist entscheidet er darüber, wann eine Kündigung wirksam wird.
Kündigungsfrist und Kündigungstermin sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Frist bestimmt, wie viel Zeit zwischen Ausspruch und Beendigung liegen muss. Der Termin legt fest, auf welchen Kalendertag die Beendigung fallen darf. Beides muss zusammenpassen, damit die Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt wirkt.
Bei der Arbeitgeberkündigung von Angestellten ist der gesetzliche Kündigungstermin grundsätzlich das Quartalsende, also der 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. Wird die Frist nicht rechtzeitig vor einem dieser Termine gewahrt, verschiebt sich die Beendigung auf das nächste zulässige Quartalsende.
Im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag kann vereinbart werden, dass die Kündigung auch zum Fünfzehnten oder zum Monatsletzten ausgesprochen werden kann. Diese Vereinbarung erleichtert die Beendigung, weil dann mehr mögliche Termine pro Jahr zur Verfügung stehen.
Bei der Arbeitnehmerkündigung von Angestellten ist der gesetzliche Termin grundsätzlich der Monatsletzte, verbunden mit einer einmonatigen Frist. Wer also zu einem bestimmten Monatsende ausscheiden möchte, muss die Kündigung rechtzeitig davor aussprechen oder schriftlich zukommen lassen.
Für die Praxis ist die genaue Berechnung wichtig: Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Es empfiehlt sich, den Zugang nachweisbar zu gestalten und Frist sowie Termin sorgfältig zu prüfen, da Kollektivverträge abweichende Termine vorsehen können.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Arbeiterkammer).