Lohnfortzahlung Arbeiter und Angestellte in Österreich: die Angleichung
08.04.2025 · Quelle: WKO
Die rechtlichen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten wurden in mehreren Schritten beseitigt. Bei der Entgeltfortzahlung gilt seit 2018 dieselbe Systematik, bei den Kündigungsfristen seit Oktober 2021.
Lange Zeit galten für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Regeln, etwa bei Entgeltfortzahlung und Kündigung. Diese historisch gewachsene Trennung wurde schrittweise aufgehoben, um eine Gleichbehandlung beider Gruppen herzustellen. Der Prozess der Angleichung erstreckte sich über mehrere Jahre und betraf zentrale arbeitsrechtliche Bereiche.
Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wurde die Gleichstellung bereits zur Mitte des Jahres 2018 wirksam. Seither bestehen für die Berechnung der Dauer keine unterschiedlichen Systeme mehr: Arbeiter und Angestellte erwerben nach denselben Grundsätzen Anspruch auf volles und halbes Entgelt, gestaffelt nach der Dauer des Dienstverhältnisses.
Die Kündigungsfristen folgten in einem zweiten Schritt. Ursprünglich für einen früheren Zeitpunkt geplant, wurde die Angleichung pandemiebedingt verschoben und trat mit 1. Oktober 2021 in Kraft. Seither gelten für Arbeiter im Wesentlichen dieselben verlängerten Fristen und Termine wie für Angestellte, was insbesondere bei längerer Betriebszugehörigkeit spürbar ist.
Die Angleichung wirkt sich unmittelbar auf die betriebliche Praxis aus. Lohnverrechnung und Personalverwaltung müssen für beide Gruppen einheitliche Maßstäbe anlegen, sowohl bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung als auch bei der Einhaltung der Kündigungsfristen. Pauschale Unterscheidungen nach dem Status sind in diesen Bereichen nicht mehr zulässig.
Eine einheitliche Erfassung erleichtert die Umsetzung erheblich. Werden Eintrittsdaten, Dienstzeiten und Krankenstände für alle Beschäftigten nach demselben Schema geführt, lassen sich Fortzahlungsansprüche und Fristen konsistent berechnen. Das reduziert Fehlerquellen und macht die Gleichbehandlung in der Praxis nachvollziehbar.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (WKO).