Lohngleichheitsanalyse: Pflicht für grössere Arbeitgeber
13.05.2024 · Quelle: ch.ch
Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen ihre Löhne auf Geschlechtergleichheit prüfen. Grundlage ist das revidierte Gleichstellungsgesetz.
Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist in der Schweiz verfassungsrechtlich verankert und im Gleichstellungsgesetz (GlG) konkretisiert. Die Revision des GlG trat am 1. Juli 2020 in Kraft und führte für grössere Arbeitgeber eine Pflicht zur betrieblichen Lohngleichheitsanalyse ein.
Betroffen sind Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden. Sie müssen eine interne Lohngleichheitsanalyse durchführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen und die Mitarbeitenden über das Ergebnis informieren. Bei Aktiengesellschaften sind zusätzlich die Aktionärinnen und Aktionäre zu informieren (Stand 05/2024).
Die Analyse muss alle vier Jahre wiederholt werden. Die gesetzliche Pflicht ist zeitlich befristet und gilt als Massnahme gegen Lohnungleichheit für eine begrenzte Dauer. Für die Durchführung stellt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann das Analyseinstrument Logib kostenlos zur Verfügung.
Die unabhängige Überprüfung kann durch eine zugelassene Revisionsstelle mit entsprechender Zusatzausbildung oder durch eine anerkannte Organisation erfolgen. Ziel ist, unerklärte Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern sichtbar zu machen und damit Korrekturen anzustossen.
Eine verlässliche Lohn- und Arbeitszeitdokumentation ist die Datengrundlage jeder Analyse. Vollständige Angaben zu Funktion, Pensum, Ausbildung, Dienstalter und Lohn ermöglichen eine aussagekräftige Auswertung. Wer diese Daten strukturiert führt, erfüllt die gesetzliche Pflicht effizienter und nachvollziehbarer.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ch.ch).