Lohnnebenkosten in Österreich: Was ein Dienstnehmer wirklich kostet
03.03.2025 · Quelle: WKO
Das Bruttogehalt ist nur ein Teil der Personalkosten. Über die Lohnnebenkosten zahlt der Dienstgeber zusätzlich Beiträge und Abgaben, die das Bruttoentgelt deutlich übersteigen.
Lohnnebenkosten sind jene Beträge, die der Dienstgeber zusätzlich zum Bruttoentgelt der beschäftigten Person tragen muss. Sie setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und erhöhen die tatsächlichen Personalkosten spürbar über das vereinbarte Brutto hinaus.
Den größten Block bilden die Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung, die überschlägig bei rund 18 bis 19 Prozent der Beitragsgrundlage liegen. Hinzu kommt der Beitrag zur betrieblichen Vorsorge (Abfertigung neu) in Höhe von 1,53 Prozent des Bruttoentgelts, der ebenfalls vom Dienstgeber zu leisten ist.
Weitere bundesweite Abgaben sind der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) mit 3,7 Prozent der Beitragsgrundlage sowie der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ). Die Höhe des DZ ist je Bundesland unterschiedlich und bewegt sich etwa zwischen 0,31 und 0,40 Prozent.
Auf Gemeindeebene fällt die Kommunalsteuer in Höhe von 3 Prozent der Bruttolohnsumme an, die an die jeweilige Gemeinde abzuführen ist. In Summe ergibt sich daraus, dass die Gesamtkosten einer Anstellung das Bruttogehalt um rund ein Viertel bis ein Drittel übersteigen können.
Für eine realistische Personalkostenplanung sollten Betriebe daher stets mit den Gesamtkosten kalkulieren, nicht nur mit dem Brutto. Eine genaue Erfassung von Arbeitszeit und Zuschlägen hilft, die Bemessungsgrundlagen korrekt zu ermitteln und die Lohnnebenkosten verlässlich zu planen. Die genannten Sätze haben Stand 2025.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (WKO).