Lohnnebenkosten in Österreich: Was ein Dienstnehmer wirklich kostet
03.03.2025 · Quelle: WKO
Das Bruttogehalt ist nur ein Teil der Personalkosten. Über die Lohnnebenkosten zahlt der Dienstgeber in Österreich zusätzliche Beiträge und Abgaben, die das ausbezahlte Bruttoentgelt deutlich übersteigen.
Unter Lohnnebenkosten versteht man jene Aufwendungen, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn der Beschäftigten zu tragen hat. Sie setzen sich aus mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Beiträgen und Abgaben zusammen. In Summe erhöhen sie die tatsächlichen Personalkosten spürbar über das vereinbarte Bruttoentgelt hinaus, weshalb die Wirtschaftskammer Österreich von den Gesamtkosten eines Dienstnehmers spricht.
Den größten Block bilden die Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zu den vom Dienstnehmer einbehaltenen Beiträgen einen eigenen Anteil zur Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden als Prozentsatz der Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage berechnet und monatlich an die Österreichische Gesundheitskasse abgeführt.
Hinzu kommt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, kurz DB, der auf die Lohnsumme erhoben wird. Ergänzend fällt in vielen Gemeinden ein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag an, der von der jeweiligen Landeskammer festgelegt wird. Beide Abgaben knüpfen an die Höhe der ausbezahlten Löhne und Gehälter an.
Eine weitere Abgabe ist die Kommunalsteuer, die von den Gemeinden auf die Lohnsumme eingehoben wird. Sie fließt der Gemeinde zu, in der die Betriebsstätte liegt. Auch sie zählt zu den lohnabhängigen Abgaben, die unabhängig vom konkreten Dienstnehmer auf die gesamte Lohnsumme berechnet werden.
Zu den Lohnnebenkosten gehört außerdem die Beitragsleistung zur betrieblichen Vorsorge, oft als Abfertigung neu bezeichnet. Der Arbeitgeber zahlt einen laufenden Prozentsatz des Entgelts an eine Betriebliche Vorsorgekasse, die diese Beträge für die spätere Abfertigung der Beschäftigten verwaltet. Dieses System gilt für Dienstverhältnisse, die seit Einführung der Regelung begründet wurden.
Neben den laufend abgeführten Beiträgen entstehen mittelbare Personalkosten, etwa durch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Feiertage und Sonderzahlungen. Diese Zeiten sind zwar kein klassischer Nebenkostenbeitrag, erhöhen aber die Kosten pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Für eine realistische Kalkulation sind sie mit zu berücksichtigen.
Für Betriebe ist die Kenntnis der Lohnnebenkosten wesentlich, um Angebote, Stundensätze und Projektkalkulationen korrekt zu erstellen. Wer nur das Bruttogehalt ansetzt, unterschätzt die tatsächlichen Kosten erheblich. Eine saubere Erfassung der produktiven und unproduktiven Zeiten hilft, die echten Kosten je Arbeitsstunde zu ermitteln.
Für die betriebliche Steuerung ist es hilfreich, die Lohnnebenkosten nicht nur als pauschalen Aufschlag, sondern je Mitarbeitergruppe und Tätigkeit zu betrachten. Beiträge zur Sozialversicherung fallen bis zur Höchstbeitragsgrundlage an, während lohnsummenbezogene Abgaben unabhängig davon auf das gesamte Entgelt wirken. Wer diese Struktur kennt, kann den tatsächlichen Aufwand pro produktiver Arbeitsstunde realistischer ermitteln und so die Grundlage für belastbare Angebote und Stundensätze schaffen.
Im internationalen Vergleich wird in Österreich häufig über die Höhe der Lohnnebenkosten diskutiert, da sie einen erheblichen Aufschlag auf das Bruttoentgelt bedeuten. Für Unternehmen ist die Differenz zwischen dem, was beim Dienstnehmer ankommt, und dem, was der Betrieb insgesamt aufwendet, ein zentraler Kostenfaktor. Diese Spanne sollte bei jeder Personalentscheidung mitbedacht werden.
Bei bestimmten Beschäftigungsformen können Begünstigungen oder Förderungen die Lohnnebenkosten senken. So bestehen etwa für die Beschäftigung von Lehrlingen oder älteren Arbeitnehmern Erleichterungen bei einzelnen Beiträgen. Welche Begünstigungen im Einzelfall greifen, ist mit der Lohnverrechnung abzuklären, da sich die Voraussetzungen regelmäßig ändern können.
Die konkreten Prozentsätze und Grenzbeträge ändern sich jährlich und unterscheiden sich teils nach Bundesland und Branche. Verbindliche Aktualwerte stellt die Wirtschaftskammer Österreich bereit. Eine laufende Aktualisierung der Kalkulationsgrundlagen ist daher unerlässlich.
Redaktioneller Überblick zu „Lohnnebenkosten in Österreich: Was ein Dienstnehmer wirklich kostet“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (WKO).