Merz erwartet Arbeitszeitgesetz im Herbst
16.07.2026 · Quelle: Hogapage
Bundeskanzler Friedrich Merz rechnet im Herbst mit einem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas für flexiblere Arbeitszeiten – konkrete Regeln liegen aber noch nicht vor, und bis dahin gelten die bisherigen Tagesgrenzen unverändert.
Merz stellt einen offeneren, flexibleren Arbeitsmarkt in Aussicht. Besonders im Blick hat er Unternehmen ohne Tarifbindung: Zusätzliche Freiräume seien vor allem für nicht tarifgebundene Betriebe erforderlich, so der Kanzler. Damit setzt er einen deutlichen Akzent in der koalitionsinternen Auseinandersetzung darüber, für wen eine Flexibilisierung gelten soll.
Inhaltlich knüpft das Vorhaben an den Koalitionsvertrag an. Union und SPD wollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglichen – im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Die konkrete Ausgestaltung soll mit den Sozialpartnern erfolgen. Ausdrücklich betont die Regierung, dass Ruhezeiten und Arbeitsschutzstandards erhalten bleiben und niemand gegen seinen Willen länger arbeiten müssen soll.
Für das Gastgewerbe ist die Reform von besonderer Bedeutung, weil sich der Personalbedarf dort oft kurzfristig nach der Nachfrage richtet. Der Branchenverband Dehoga fordert seit Langem eine wöchentliche Höchstarbeitszeit und startete im Februar 2026 eine entsprechende Kampagne. Eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit über die Woche würde es Betrieben erlauben, Stoßzeiten besser abzudecken und ruhigere Phasen auszugleichen.
Ein erster Entwurf aus der Mitte des Junis stieß allerdings auf Kritik. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bemängelte vor allem, dass die zusätzlichen Spielräume an tarifliche Regelungen gekoppelt sein sollten. Das Arbeitsministerium verwies darauf, dass es sich um einen frühen Arbeitsstand handele.
Gegenwind kommt auch von den Gewerkschaften. Der DGB warnt, eine Wochenhöchstarbeitszeit könne in der Praxis zu deutlich längeren einzelnen Arbeitstagen führen. Er verweist auf den DGB-Index Gute Arbeit 2025, wonach 72 Prozent der Befragten die tägliche Arbeitszeit auf höchstens acht Stunden begrenzen wollen. Die Sorge: Aus mehr Flexibilität könnte faktisch mehr Belastung werden.
Für die betriebliche Praxis gilt vorerst Zurückhaltung: Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bleiben die bisherigen täglichen Höchstgrenzen in Kraft. Betriebe können ihre Dienstpläne also noch nicht auf ein Wochenmodell umstellen. Der Herbst dürfte zeigen, ob sich die Flexibilisierung durchsetzt – und ob sie, wie von Merz gefordert, auch tariffreie Betriebe erreicht.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Hogapage).