Mindestlohn-Erhöhung 2026 und 2027 – IG Metall
29.10.2025 · Quelle: IG Metall
Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns betrifft nicht nur Beschäftigte im Niedriglohnbereich, sondern wirkt sich auf die gesamte Lohnstruktur eines Betriebs aus. Wer rechtzeitig plant, vermeidet Nachzahlungen, Bußgelder und unangenehme Überraschungen in der Lohnabrechnung. Dieser Überblick zeigt, worauf Arbeitgeber und kleine sowie mittlere Unternehmen bei einer Mindestlohn-Erhöhung achten sollten.
Der gesetzliche Mindestlohn bildet die unterste Grenze für die Vergütung, die einem Arbeitnehmer pro geleisteter Arbeitsstunde zusteht. Steigt dieser Wert, müssen alle betroffenen Stundenlöhne im Betrieb angepasst werden – und zwar ausnahmslos. Das gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte ebenso wie für geringfügig Beschäftigte, Aushilfen und Werkstudenten, soweit keine engen gesetzlichen Ausnahmen greifen. Wichtig ist, dass es auf den tatsächlichen Stundenlohn ankommt: Auch bei einem festen Monatsgehalt muss rechnerisch der Mindestlohn pro Arbeitsstunde erreicht werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Minijobs. Da die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung an den Mindestlohn gekoppelt ist, verschiebt sich mit jeder Erhöhung auch die zulässige monatliche Arbeitszeit. Wer die Stundenzahl nicht anpasst, riskiert ein Überschreiten der Grenze und damit den Verlust des Minijob-Status. Arbeitgeber sollten deshalb bei jeder Anpassung prüfen, wie viele Stunden ein Minijobber künftig noch arbeiten darf.
Eine saubere und nachvollziehbare Arbeitszeiterfassung ist die Grundlage dafür, den Mindestlohn überhaupt belegen zu können. Nur wer dokumentiert, wann und wie lange gearbeitet wurde, kann gegenüber Prüfbehörden nachweisen, dass die Untergrenze eingehalten wird. Lückenhafte oder geschätzte Aufzeichnungen führen im Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers und können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Praktisch empfiehlt es sich, die Erhöhung frühzeitig in der Personal- und Budgetplanung zu berücksichtigen. Dazu gehört, betroffene Verträge zu sichten, die Lohnbuchhaltung über die neuen Werte zu informieren und Arbeitszeitmodelle gegebenenfalls anzupassen. Auch tarifliche oder vertragliche Zuschläge sollten daraufhin überprüft werden, ob die Gesamtvergütung weiterhin oberhalb der gesetzlichen Grenze liegt.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (IG Metall).