Mindestlohn in der Schweiz: kein Bundesgesetz, aber kantonale Regeln
29.04.2026 · Quelle: ch.ch
Anders als viele Nachbarländer kennt die Schweiz keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn – einzelne Kantone und Branchen-Gesamtarbeitsverträge legen jedoch eigene Lohnuntergrenzen fest.
Auf Bundesebene gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen können Kantone eigene Mindestlöhne einführen. Mehrere Kantone haben dies getan, darunter Neuenburg als Vorreiter sowie Jura, Tessin, Genf und Basel-Stadt.
Die Höhe der kantonalen Mindestlöhne unterscheidet sich deutlich und wird regelmässig an die Lebenshaltungskosten angepasst. Genf weist dabei einen der höchsten Stundensätze auf, während andere Kantone tiefer liegen.
Neben den kantonalen Regeln spielen die Gesamtarbeitsverträge (GAV) eine grosse Rolle. Viele Branchen-GAV enthalten verbindliche Mindestlöhne, die bei Allgemeinverbindlicherklärung für alle Betriebe der Branche gelten.
Wo weder ein kantonaler Mindestlohn noch ein anwendbarer GAV besteht, gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit – begrenzt durch das Verbot sittenwidriger Löhne.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ch.ch).