Mindestlohn in Österreich: kein gesetzlicher Mindestlohn, aber kollektivvertragliche Mindestentgelte
26.04.2026 · Quelle: Sozialministerium
Anders als viele andere Länder kennt Österreich keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn – die Untergrenzen der Entlohnung ergeben sich aus den Kollektivverträgen der jeweiligen Branche.
In Österreich gibt es keinen staatlich festgelegten Mindestlohn, der für alle Beschäftigten gilt. Stattdessen werden Mindestlöhne und Mindestgehälter überwiegend in Kollektivverträgen geregelt, die je nach Branche und Berufsgruppe unterschiedlich ausfallen.
Dieses System ist sehr weitreichend: Es existieren zahlreiche Kollektivverträge, und der überwiegende Teil der Beschäftigten ist davon erfasst. Faktisch wirken die kollektivvertraglichen Mindestentgelte daher wie eine flächendeckende Lohnuntergrenze.
Sozialpartner haben sich darauf verständigt, dass kein kollektivvertragliches Mindestentgelt unter einer bestimmten Schwelle liegen soll. Diese Verständigung wurde über die Jahre umgesetzt, und viele Kollektivverträge sehen heute Mindestentgelte vor, die deutlich darüber liegen.
Da die konkrete Höhe vom anwendbaren Kollektivvertrag abhängt, ist für die richtige Entlohnung entscheidend, welcher Kollektivvertrag für den Betrieb gilt und in welche Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppe eine Tätigkeit fällt.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Sozialministerium).