Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro betrifft 6,6 Mio Jobs – Destatis
07.01.2026 · Quelle: Destatis
Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich weit über die unmittelbar betroffenen Beschäftigten hinaus aus. Sie verändert Lohngefüge, Kalkulationen und Personalkosten – und stellt gerade kleine und mittlere Betriebe vor die Aufgabe, ihre Vergütungsstruktur rechtzeitig anzupassen.
Der gesetzliche Mindestlohn legt die unterste Grenze fest, die Arbeitgeber je geleisteter Arbeitsstunde zahlen müssen. Wird er angehoben, betrifft das zunächst alle Beschäftigten, die zuvor in der Nähe dieser Grenze vergütet wurden. Häufig handelt es sich um eine große Zahl von Arbeitsverhältnissen, etwa in personalintensiven Branchen mit vielen einfachen oder geringfügigen Tätigkeiten.
Für Betriebe bedeutet eine Erhöhung mehr als nur die Anpassung einzelner Stundensätze. Wenn die unterste Lohngruppe steigt, geraten oft auch die darüberliegenden Stufen unter Druck, weil der Abstand zu erfahreneren oder qualifizierteren Kräften erhalten bleiben soll. Diese Folgewirkungen auf das gesamte Lohngefüge sollten frühzeitig durchgerechnet werden.
Besonders relevant ist die Wechselwirkung mit geringfügiger Beschäftigung. Da sich die Verdienstgrenze für Minijobs am Mindestlohn orientiert, verändert sich mit jeder Anhebung auch der Spielraum, wie viele Stunden ein Minijob umfassen darf. Wer die Arbeitszeit nicht anpasst, riskiert ein ungewolltes Überschreiten der Grenze mit entsprechenden Folgen für die Sozialversicherung.
Praktisch empfiehlt es sich, vor dem Stichtag eine Bestandsaufnahme zu machen: Welche Beschäftigten liegen aktuell nahe an der Grenze, welche Verträge müssen angepasst werden, und wie wirkt sich die Erhöhung auf die Personalkostenplanung aus? Eine saubere Arbeitszeiterfassung hilft dabei, den Überblick zu behalten und Grenzwerte zuverlässig einzuhalten.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Destatis).