Mindestlohngesetz (MiLoG): der vollständige Gesetzestext
18.03.2024 · Quelle: Gesetze im Internet
Das Mindestlohngesetz legt eine allgemeine Lohnuntergrenze fest und enthält Regeln, die deren Einhaltung sichern sollen. Für Betriebe ist es wichtig, die Grundzüge zu kennen, denn das Gesetz wirkt sich nicht nur auf die Höhe der Vergütung aus, sondern bringt auch Pflichten zur Erfassung und Dokumentation von Arbeitszeiten mit sich.
Im Mittelpunkt steht der Anspruch der Beschäftigten auf einen Mindestlohn je geleisteter Arbeitsstunde. Diese Untergrenze gilt unabhängig von der Branche und soll sicherstellen, dass Arbeit angemessen entlohnt wird. Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten, sind unwirksam, sodass sich Beschäftigte stets auf die gesetzliche Untergrenze berufen können.
Damit die Einhaltung überprüfbar ist, sieht das Gesetz Aufzeichnungspflichten vor. In bestimmten Bereichen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert und die Aufzeichnungen für eine festgelegte Zeit aufbewahrt werden. Ohne verlässliche Zeiterfassung lässt sich kaum nachweisen, dass der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wurde.
Die Einhaltung wird kontrolliert, und Verstöße können geahndet werden. Neben der Nachzahlung ausstehender Beträge drohen weitere Konsequenzen. Betriebe sollten daher nicht nur auf die korrekte Vergütung achten, sondern auch die geforderten Aufzeichnungen sorgfältig führen, um im Falle einer Prüfung vorbereitet zu sein.
Praktisch empfiehlt es sich, Arbeitszeiten zeitnah und vollständig zu erfassen. Eine digitale Zeiterfassung erleichtert das, weil sie geleistete Stunden zuverlässig festhält und die Aufbewahrung der Daten vereinfacht. So lässt sich die Einhaltung des Mindestlohns jederzeit nachvollziehbar belegen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Gesetze im Internet).