Minijob-Verdienstgrenze 2026 steigt auf 603 Euro im Monat
23.02.2026 · Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit diesem regelmäßig an. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sich die zulässige monatliche Vergütung geringfügig Beschäftigter verändert und die Arbeitszeitplanung daran angepasst werden muss. Wer hier sorgfältig plant und dokumentiert, vermeidet ein unbeabsichtigtes Überschreiten der Grenze.
Die dynamische Minijob-Grenze sorgt dafür, dass geringfügig Beschäftigte mit dem steigenden Mindestlohn nicht automatisch zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten werden. Maßgeblich ist der monatliche Verdienst, der die jeweils geltende Grenze im Durchschnitt nicht überschreiten darf. Steigt der Stundenlohn, sinkt rechnerisch die Zahl der Stunden, die innerhalb der Grenze möglich sind, sofern nur der Mindestlohn gezahlt wird.
Für Arbeitgeber ist deshalb die genaue Planung und Erfassung der Arbeitszeit zentral. Schwankt der Einsatz von Monat zu Monat, kommt es auf die zulässige Durchschnittsbetrachtung an. Ein einzelner Monat darf in gewissem Rahmen höher ausfallen, solange der Durchschnitt eingehalten wird. Ohne verlässliche Aufzeichnungen lässt sich das kaum sicher steuern.
Gerade bei Minijobs bestehen besondere Anforderungen an die Dokumentation der Arbeitszeit. Eine lückenlose Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit hilft, die geleisteten Stunden nachzuweisen und die Einhaltung der Verdienstgrenze zu belegen. Das schützt den Betrieb bei Prüfungen und schafft Klarheit für beide Seiten.
Wer die neuen Werte kennt, die Arbeitszeit daran ausrichtet und sauber dokumentiert, kann Minijobs rechtssicher und planbar einsetzen. Eine digitale Zeiterfassung mit Stundenkonten unterstützt dabei, Grenzen im Blick zu behalten und rechtzeitig gegenzusteuern.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Deutsche Rentenversicherung).