Minijob-Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro – Deutsche Rentenversicherung
2026 · Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung ist eng an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt die Lohnuntergrenze, verändert sich in der Regel auch der Höchstbetrag, den ein Minijob im Monat einbringen darf. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie bei jeder Anpassung sowohl den Stundenlohn als auch die zulässige Arbeitszeit ihrer Minijobber neu im Blick haben sollten.
Die geringfügige Beschäftigung ist so gestaltet, dass die Verdienstgrenze und der Mindestlohn miteinander verknüpft sind. Dadurch bleibt der zeitliche Umfang eines Minijobs auch bei steigenden Löhnen in einem vergleichbaren Rahmen. Wenn die Grenze angehoben wird, kann ein Minijobber bei gleichem Stundenlohn entsprechend mehr verdienen.
Für Arbeitgeber ist entscheidend, die maximal zulässige Stundenzahl korrekt zu ermitteln. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis von Verdienstgrenze und gezahltem Stundenlohn. Wird mehr gearbeitet, als diese Rechnung erlaubt, kann die Beschäftigung ihren geringfügigen Status verlieren.
Ein solcher Statuswechsel hat Folgen: Es können zusätzliche Beiträge und Meldepflichten entstehen, die mit einem Minijob nicht verbunden wären. Deshalb ist es wichtig, die Arbeitszeit kontinuierlich zu überwachen und nicht erst am Monatsende zu prüfen.
Eine zuverlässige Zeiterfassung ist hier das beste Werkzeug. Sie zeigt jederzeit, wie viele Stunden bereits geleistet wurden, und hilft, die Grenze sicher einzuhalten. So lassen sich ungewollte Überschreitungen und die damit verbundenen Kosten vermeiden.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Deutsche Rentenversicherung).