Mobile Zeiterfassung – rechtssicher umsetzen (Schweiz)
12.01.2026 · Quelle: SECO
Mobile Zeiterfassung per App oder Browser ist in der Schweiz weit verbreitet und grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Inhalte vollständig erfasst werden und der Datenschutz gewahrt bleibt.
Das Arbeitsgesetz schreibt keine bestimmte Technik vor. Ob die Erfassung über ein Terminal, einen Browser oder eine Smartphone-App erfolgt, ist rechtlich offen, solange die geforderten Angaben nach Art. 73 ArGV 1 vollständig und nachvollziehbar vorliegen.
Mobile Lösungen eignen sich besonders für Aussendienst, Baustellen oder verteilte Teams, weil die Mitarbeitenden ihre Zeiten direkt vor Ort buchen können. So lassen sich Übertragungsfehler und nachträgliche Schätzungen vermeiden, die bei handschriftlichen Listen häufig auftreten.
Aus Datenschutzsicht ist auf Datensparsamkeit zu achten: Es sollten nur die Daten erfasst werden, die für Lohn und Arbeitszeit nötig sind. Zusatzfunktionen wie Standort, Foto oder Audio dürfen nur bei echtem Bedürfnis, transparent und verhältnismässig eingesetzt werden.
Wichtig ist eine zuverlässige und sichere Datenübertragung sowie eine geordnete Aufbewahrung über die fünfjährige Frist. Bei cloudbasierten Lösungen sollten Serverstandort, Zugriffsrechte und Verschlüsselung geklärt sein, damit die Anforderungen des revDSG erfüllt werden.
Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich eine klare Regelung, welche Funktionen genutzt werden, wer Zugriff auf die Daten hat und wie korrigierte Buchungen nachvollziehbar bleiben. Eine durchdachte mobile Erfassung verbindet praktische Flexibilität mit der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).