Mutterschaftsentschädigung: 14 Wochen und 80 Prozent über die EO (Schweiz)
26.06.2025 · Quelle: SECO
Erwerbstätige Mütter erhalten in der Schweiz eine Mutterschaftsentschädigung aus der Erwerbsersatzordnung. Sie deckt 14 Wochen ab und beträgt 80 Prozent des bisherigen Erwerbseinkommens – bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag.
Die Mutterschaftsentschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert und ab dem Tag der Geburt während 14 Wochen beziehungsweise 98 Tagen ausgerichtet. Sie ersetzt den durch die Mutterschaft entstehenden Erwerbsausfall.
Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch einen gesetzlich festgelegten Maximalbetrag pro Tag. Über diesem Höchstbetrag wird der Lohnanteil nicht weiter entschädigt.
Anspruch hat, wer während der Schwangerschaft erwerbstätig war und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt – insbesondere die nötige AHV-Versicherungsdauer und eine Mindesterwerbsdauer vor der Geburt. Der Anspruch gilt für Angestellte ebenso wie für Selbstständige.
Nimmt die Mutter die Arbeit vor Ablauf der 14 Wochen wieder auf, endet der Anspruch vorzeitig; für die restliche Zeit besteht dann keine Entschädigung mehr. Die EO wird zusammen mit den AHV-Beiträgen erhoben und gilt für Arbeitgeber, Arbeitnehmende, Selbstständige und Nichterwerbstätige.
Für Betriebe bedeutet die EO-Finanzierung eine Entlastung: Der Erwerbsausfall wird durch die Versicherung getragen, nicht allein durch den Arbeitgeber. Eine saubere Erfassung von Erwerbsdauer, Lohn und Abwesenheit erleichtert die Anmeldung bei der Ausgleichskasse.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).