Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen Anspruch und EO-Entschädigung
27.05.2025 · Quelle: ch.ch
Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, entschädigt über die Erwerbsersatzordnung.
Erwerbstätige Mütter haben in der Schweiz Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen, also 98 Tagen. Der Anspruch beginnt mit dem Tag der Geburt. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Mutter in den neun Monaten vor der Geburt obligatorisch versichert war und während dieser Zeit eine Mindestdauer erwerbstätig gewesen ist.
Finanziert wird der Urlaub über die Erwerbsersatzordnung. Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, jedoch höchstens 220 Franken pro Tag. Sie wird als Taggeld ausgerichtet und ersetzt während des Urlaubs den Lohnausfall. Der Arbeitgeber kann je nach Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag freiwillig aufstocken.
Während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft gilt zudem ein Beschäftigungsverbot: In dieser Zeit darf die Mutter nicht arbeiten. Damit wird der Gesundheitsschutz von Mutter und Kind sichergestellt, unabhängig davon, ob die Entschädigung schon ausgeschöpft wird oder nicht.
Der Anspruch endet vorzeitig, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit vor Ablauf der 14 Wochen wieder aufnimmt. Nimmt sie die Arbeit nur teilweise oder gar nicht wieder auf, läuft der Urlaub bis zum gesetzlichen Maximum. Der Mutterschaftsurlaub führt nicht zu einer Ferienkürzung.
In der Absenz- und Lohnverwaltung wird der Mutterschaftsurlaub als geschützter, bezahlter Urlaub geführt. Beginn, Dauer und das achtwöchige Beschäftigungsverbot lassen sich hinterlegen, sodass Soll-Stunden, Ferienanspruch und die EO-Entschädigung korrekt zusammenspielen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ch.ch).