Nachtarbeitszuschläge in Österreich: Was der Kollektivvertrag regelt
26.10.2024 · Quelle: WKO
Wer nachts arbeitet, erhält in Österreich häufig einen Zuschlag – allerdings nicht aufgrund eines einheitlichen Gesetzeswerts, sondern nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Dieser bestimmt, ob und in welcher Höhe ein Nachtzuschlag gebührt.
Ob für Nachtarbeit ein Zuschlag zusteht und wie hoch dieser ausfällt, richtet sich in erster Linie nach dem anwendbaren Kollektivvertrag. Fast alle Kollektivverträge sehen einen Nachtarbeitszuschlag vor, regeln dessen Höhe aber unterschiedlich. Manche Branchen drücken ihn als Prozentsatz des Stundenlohns aus, andere als fixen Eurobetrag pro Stunde.
Der Nachtzuschlag ist von der Frage zu trennen, ob gleichzeitig Überstunden geleistet werden. Fällt Nachtarbeit zusätzlich außerhalb der Normalarbeitszeit an, können Nachtzuschlag und Überstundenzuschlag nebeneinander zum Tragen kommen. Wie diese zusammenwirken, ergibt sich ebenfalls aus dem Kollektivvertrag.
Eine besondere Kategorie ist die Nachtschwerarbeit nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz. Sie liegt vor, wenn Nachtarbeit unter bestimmten belastenden Bedingungen geleistet wird, und ist mit eigenen Schutzvorschriften verbunden – etwa hinsichtlich der zulässigen durchschnittlichen Arbeitszeit an Nachtarbeitstagen.
Steuerlich sind Zuschläge für Nachtarbeit zusammen mit Sonntags- und Feiertagszuschlägen sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bis zu einem gemeinsamen monatlichen Höchstbetrag begünstigt. Diese Begünstigung ist von jener für reine Überstundenzuschläge zu unterscheiden.
Für die korrekte Abrechnung ist es wichtig, die nachts geleisteten Stunden gesondert zu erfassen. Nur so lässt sich nachvollziehen, welche Zuschläge auf welche Zeitfenster entfallen, und die jeweils einschlägige kollektivvertragliche Regelung sauber anwenden.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (WKO).