Nachtarbeitszuschläge laut Kollektivvertrag in Österreich
26.11.2024 · Quelle: WKO
Arbeit in der Nacht wird in Österreich meist gesondert vergütet. Die Höhe der Zuschläge ergibt sich allerdings nicht aus einem allgemeinen Gesetz, sondern fast immer aus dem jeweiligen Kollektivvertrag.
Nachtarbeit bezeichnet Arbeitsleistungen, die in den späten Abend- und frühen Morgenstunden erbracht werden. Während das Gesetz vor allem Schutzbestimmungen für Nachtarbeitende vorsieht, regeln finanzielle Zuschläge für Nachtarbeit nahezu ausschließlich die Kollektivverträge der einzelnen Branchen.
Fast alle Kollektivverträge sehen einen Nachtarbeitszuschlag in Geld vor; manche ergänzen ihn um weitere Maßnahmen. Die konkrete Höhe variiert stark je nach Branche – in manchen Bereichen gilt etwa ein Zuschlag von 50 Prozent ab 22 Uhr, teils zusätzlich kombiniert mit einer Schichtzulage.
Davon zu unterscheiden ist die Nachtschwerarbeit nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz. Sie liegt vor, wenn unter bestimmten erschwerenden Bedingungen während der Nacht gearbeitet wird, wobei als Nachtarbeit in diesem Sinn eine Arbeitsleistung von mindestens sechs Stunden zwischen 22 und 6 Uhr gilt. Daran knüpfen besondere sozialversicherungs- und pensionsrechtliche Folgen an.
Nachtarbeitende haben unabhängig von den Zuschlägen Anspruch auf besonderen Gesundheitsschutz, etwa auf kostenlose Untersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen. Nach längerer Nachtarbeit oder ab einem höheren Alter können diese Untersuchungen häufiger zu gewähren sein.
Da Zuschläge und Bedingungen je Branche unterschiedlich sind, müssen Betriebe stets den anwendbaren Kollektivvertrag heranziehen. Eine präzise Erfassung der Nachtstunden ist die Voraussetzung, um Zuschläge korrekt zu berechnen und Schutzpflichten nachweislich einzuhalten. Stand der Darstellung: 2024.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (WKO).