Nationalrat beharrt auf zusätzlichen Sonntagsverkäufen
02.10.2026 · Quelle: Cash
Der Nationalrat beharrt auf einer Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage. Was als Frage der Ladenöffnungszeiten erscheint, ist in Wahrheit ein Entscheid über Sonntagsarbeit im Detailhandel – und damit über ein besonders geschütztes Kapitel des Arbeitsgesetzes.
Am 2. Oktober 2026 hat der Nationalrat mit 97 zu 95 Stimmen bei vier Enthaltungen beschlossen, an der Möglichkeit zusätzlicher Sonntagsverkäufe festzuhalten. Die Vorlage sieht vor, dass die Kantone künftig bis zu zwölf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr bewilligen können. Heute sind vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe zulässig. Die grosse Kammer setzt sich damit über den Ständerat hinweg, der eine Lockerung der Öffnungszeiten zuvor abgelehnt hatte.
Die Vorlage wurde von der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ausgearbeitet und geht auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich zurück. Beide zuständigen Kommissionen hatten der Initiative Folge gegeben, und auch der Bundesrat unterstützt das Anliegen. Trotz dieser breiten institutionellen Abstützung bleibt das Geschäft politisch umkämpft.
Der Ständerat hatte die Ausweitung in der Sommersession mit 22 zu 21 Stimmen äusserst knapp abgelehnt. Den Ausschlag gab der Stichentscheid von Ratspräsident Stefan Engler. Getragen wurde die Ablehnung von einer parteiübergreifenden «Sonntagsallianz» aus SP, Grünen, Mitte und SVP, die den Sonntag als gemeinsamen arbeitsfreien Tag bewahren will.
Die Befürworter im Nationalrat sehen ein gesellschaftliches Bedürfnis, auch am Sonntag einkaufen zu können. Eine massvolle Lockerung erlaube es dem Detailhandel, auf veränderte Einkaufsgewohnheiten und die Konkurrenz des Onlinehandels zu reagieren, und trage dazu bei, die Innenstädte attraktiv zu halten. Zudem betont die Kommissionsmehrheit, die Kantone könnten demokratisch und je nach regionaler Ausgangslage selbst entscheiden, ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen.
Die Gegenseite, angeführt von Leo Müller, will an den heutigen Regeln festhalten. Sie argumentiert, es gebe bereits zahlreiche Ausnahmen für Sonntagsöffnungen, jüngere Menschen hielten einen Sieben-Tage-Betrieb nicht für nötig, und der Gesamtumsatz würde nicht wachsen, sondern sich lediglich auf mehr Tage verteilen. Damit würden zusätzliche Sonntagseinsätze geschaffen, ohne dass dem ein wirtschaftlicher Mehrwert gegenüberstünde.
Zum Verständnis des Streits ist der arbeitsrechtliche Rahmen entscheidend. In der Schweiz ist Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten. Erlaubt ist sie nur dort, wo sie betrieblich unentbehrlich ist – etwa im Gesundheitswesen, im Gastgewerbe, bei Medien, in Bäckereien oder an Bahnhöfen und Flughäfen – sowie an den eng begrenzten verkaufsoffenen Sonntagen. Wird Sonntagsarbeit geleistet, bestehen besondere Schutz- und Entschädigungsvorschriften, und vorübergehende Sonntagsarbeit löst in der Regel einen Lohnzuschlag aus. Eine Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage bedeutet somit nicht nur längere Ladenöffnungszeiten, sondern mehr reguläre Sonntagseinsätze für das Verkaufspersonal.
Weil der Nationalrat am Ausbau festhält, kehrt die Vorlage zur erneuten Beratung in den Ständerat zurück. Dort war sie bereits einmal gescheitert, weshalb der Ausgang offen ist. Unabhängig vom politischen Ergebnis zeigt die Debatte, wie stark Ladenöffnungszeiten, Arbeitszeitrecht und Gesundheitsschutz miteinander verknüpft sind.
Für Detailhandelsbetriebe ist bereits die Vorbereitung relevant: Mehr mögliche Sonntagsverkäufe verlangen eine vorausschauende Personal- und Einsatzplanung, die Bewilligungen, Zuschläge, Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten berücksichtigt. Wer hier organisatorisch und bei der Dokumentation gut aufgestellt ist, kann flexibel auf allfällige neue Spielräume reagieren, ohne gegen Schutzvorschriften zu verstossen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Cash).