Neue Überstunden-Regel ab 2026: Das ändert sich für Arbeitnehmer
2026 · Quelle: inFranken
Rund um Überstunden gibt es in vielen Betrieben Unsicherheit: Wann fallen sie an, wie werden sie ausgeglichen und welche Pflichten haben Arbeitgeber bei der Dokumentation? Wer die Grundregeln kennt und auf eine saubere Zeiterfassung setzt, vermeidet Streit, Nachzahlungen und unnötigen Verwaltungsaufwand.
Überstunden entstehen, wenn Beschäftigte über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus tätig sind. Damit daraus überhaupt ein Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich wird, müssen die Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet worden sein und betrieblich notwendig gewesen sein. Allein die Anwesenheit am Arbeitsplatz reicht in der Regel nicht aus, um zusätzliche Stunden geltend zu machen.
Für Arbeitgeber ist deshalb entscheidend, dass klar geregelt ist, wer Mehrarbeit anordnen darf und wie sie erfasst wird. Häufig finden sich entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder in geltenden Tarifregelungen. Pauschale Klauseln, nach denen Überstunden mit dem Gehalt vollständig abgegolten sind, sind nicht unbegrenzt wirksam und sollten betrieblich überprüft werden.
Der Ausgleich erfolgt entweder durch Auszahlung oder durch Freizeit. Viele Betriebe nutzen Arbeitszeitkonten, auf denen Plus- und Minusstunden gesammelt und später abgebaut werden. Wichtig ist, dass die Salden für beide Seiten nachvollziehbar bleiben und nicht unbegrenzt anwachsen. Ein transparentes Kontomodell schützt vor Diskussionen und macht die Belastung der Belegschaft sichtbar.
Die Grundlage für all das ist eine verlässliche Arbeitszeiterfassung. Ohne nachvollziehbare Aufzeichnungen lässt sich im Streitfall kaum belegen, wie viele Stunden tatsächlich angefallen sind. Eine digitale Lösung erfasst Beginn, Ende und Pausen automatisch, weist Mehrarbeit aus und reduziert das Risiko fehlerhafter Handeingaben spürbar.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (inFranken).