Obligatorische Unfallversicherung UVG: BU und NBU im Überblick (Schweiz)
29.01.2024 · Quelle: SUVA
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch gegen Unfälle versichert. Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) unterscheidet dabei zwischen Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen – mit Folgen für Deckung und Prämienverteilung.
Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG deckt Arbeitnehmende gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten ab. Diese Deckung gilt ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses und ist unabhängig vom Arbeitspensum.
Wer bei demselben Arbeitgeber durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dazu zählen Freizeitunfälle ebenso wie Unfälle auf dem Arbeitsweg, sofern das Pensum erreicht wird.
Die Prämien sind unterschiedlich verteilt: Die Prämie für die Berufsunfallversicherung (BU) trägt der Arbeitgeber vollständig. Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) trägt in der Regel die angestellte Person und wird über die Lohnabrechnung abgezogen.
Leistungen umfassen Heilbehandlung, Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit sowie Renten bei bleibender Invalidität oder im Todesfall. Das Taggeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des versicherten Verdiensts.
Für Betriebe ist es wichtig, die UVG-Deckung korrekt zu organisieren und Pensen sauber zu erfassen – denn das Achtstundenkriterium entscheidet über die NBU-Deckung. Eine zuverlässige Arbeitszeiterfassung liefert die Grundlage, um Pensen, versicherte Personen und Absenzen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SUVA).