Pflegefreistellung in Österreich: Bezahlte Freistellung bei krankem Kind
20.11.2023 · Quelle: Arbeiterkammer
Die Pflegefreistellung ermöglicht bezahlte Abwesenheit, um erkrankte nahe Angehörige zu pflegen oder die Betreuung von Kindern sicherzustellen. Der Grundanspruch beträgt eine Woche pro Arbeitsjahr.
Die Pflegefreistellung sichert das Entgelt, wenn Beschäftigte wegen der Pflege erkrankter naher Angehöriger an der Arbeit gehindert sind. Der Grundanspruch beträgt eine Woche pro Arbeitsjahr im Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, wie viele Angehörige tatsächlich gepflegt oder betreut werden.
Eine zweite Woche innerhalb desselben Arbeitsjahres kann hinzukommen, wenn ein noch nicht zwölfjähriges Kind neuerlich erkrankt und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus sonstigen wichtigen Gründen besteht. Damit trägt die Regelung dem erhöhten Betreuungsbedarf bei jüngeren Kindern Rechnung.
Die Pflegefreistellung umfasst auch die Betreuung eines gesunden Kindes, wenn die Person, die das Kind sonst ständig betreut, aus schwerwiegenden Gründen ausfällt, etwa durch eigene Erkrankung. In diesem Fall ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind nicht zwingend erforderlich. Auch diese Betreuungsfreistellung ist entgeltgesichert.
Der Anspruch besteht sofort ab Beginn des Arbeitsverhältnisses, eine Wartezeit ist nicht vorgesehen. Die oder der Beschäftigte muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Inanspruchnahme informieren und den Grund auf Verlangen nachweisen. Während der Freistellung läuft das Entgelt weiter, als ob normal gearbeitet worden wäre.
Für eine korrekte Abrechnung ist es sinnvoll, Pflegefreistellungstage in der Zeiterfassung gesondert von Urlaub und eigenem Krankenstand zu führen. So bleibt nachvollziehbar, wie viel des Jahresanspruchs bereits verbraucht wurde und ob die Voraussetzungen für eine zweite Woche vorliegen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Arbeiterkammer).