Pikettdienst in der Schweiz: Regeln für Einsätze und Ruhezeit
06.02.2025 · Quelle: SECO
Beim Pikettdienst halten sich Mitarbeitende für mögliche Einsätze bereit. Das ArG und seine Verordnung begrenzen, wie oft und wie lange Pikett geleistet werden darf.
Pikettdienst bedeutet, dass sich Arbeitnehmende ausserhalb der normalen Arbeitszeit bereithalten, um bei Bedarf für Einsätze zur Verfügung zu stehen. Das kann im Betrieb selbst oder ausserhalb erfolgen. Massgebend für die Beurteilung ist, in welchem Umfang die Person in ihrer Freizeit eingeschränkt ist und ob es tatsächlich zu Einsätzen kommt.
Die Verordnung zum Arbeitsgesetz begrenzt die Häufigkeit des Pikettdienstes. Innerhalb von vier Wochen darf eine Person an höchstens sieben Tagen Pikett leisten. Nach dem Ende des letzten Piketteinsatzes müssen zwei Wochen ohne Pikettdienst folgen. Damit soll verhindert werden, dass die ständige Erreichbarkeit zur Dauerbelastung wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ausnahmsweise eine Ausdehnung auf bis zu 14 Tage innerhalb von vier Wochen möglich. Dies setzt unter anderem voraus, dass nicht genügend Personal vorhanden ist, die Zahl der tatsächlichen Einsätze im Mittel begrenzt bleibt und die Erholung nicht übermässig beeinträchtigt wird. Diese Ausnahme ist eng auszulegen.
Kommt es während des Pikettdienstes zu einem Einsatz, gilt die Zeit des Einsatzes als Arbeitszeit. Auch die Wegzeit zum Einsatzort kann dazu zählen. Diese geleistete Arbeit ist auf die Höchstarbeitszeit anzurechnen und kann die anschliessende tägliche Ruhezeit verkürzen, was wieder ausgeglichen werden muss.
Wegen dieser Wechselwirkungen ist eine genaue Erfassung der Piketteinsätze unerlässlich. Festgehalten werden müssen die Pikettzeiten, die effektiven Einsätze und die daraus folgenden Auswirkungen auf Arbeitszeit und Ruhezeit. Nur so lassen sich die Häufigkeitsgrenzen einhalten und die Ansprüche der Mitarbeitenden korrekt abbilden.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).