Probemonat in Österreich: Rechte und Grenzen der Probezeit
09.05.2023 · Quelle: Arbeiterkammer
Die Probezeit gibt beiden Seiten Gelegenheit, sich kennenzulernen. In dieser Phase kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls beginnt das Arbeitsverhältnis sofort regulär. Die gesetzliche Höchstdauer beträgt einen Monat. Manche Kollektivverträge enthalten abweichende oder ergänzende Regelungen, weshalb sich ein Blick in die einschlägige Branchenregelung lohnt.
Während der Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit auflösen, ohne Fristen oder Termine einhalten zu müssen und ohne dass ein Grund anzugeben ist. Trotzdem gelten allgemeine Schutzbestimmungen weiter: Eine Auflösung aus diskriminierenden Motiven oder als verpönte Reaktion auf zulässiges Verhalten ist nicht zulässig.
Wird eine Probezeit vereinbart, die länger als ein Monat dauert oder die eine kollektivvertraglich festgelegte Höchstdauer überschreitet, wird der überschießende Zeitraum in der Regel als befristetes Arbeitsverhältnis gewertet. Dadurch verliert man für diese Zeit das freie Auflösungsrecht, das nur in der echten Probezeit besteht.
Auch in der Probezeit bestehen die üblichen Entgeltansprüche, etwa für geleistete Arbeit, anteilige Sonderzahlungen und nicht verbrauchten Urlaub. Eine Auflösung am letzten Tag der Probezeit ist möglich; wird sie nicht rechtzeitig ausgesprochen, läuft das Arbeitsverhältnis als reguläres Dienstverhältnis weiter.
Für Betriebe empfiehlt es sich, die Vereinbarung der Probezeit klar im Vertrag oder Dienstzettel festzuhalten und das Datum des Probezeitendes genau zu beachten. Beschäftigte sollten wissen, dass auch eine kurze Beschäftigung Ansprüche begründet und eine Auflösung nicht völlig willkürlich erfolgen darf.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Arbeiterkammer).