Reisezeit und Wegzeit als Arbeitszeit in Österreich (§ 20b AZG)
14.04.2026 · Quelle: RIS
Ob Fahrtzeiten zur Arbeitszeit zählen, hängt in Österreich davon ab, ob es sich um Reisezeit im Dienst oder um die alltägliche Wegzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt.
Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet zwischen Reisezeit und Wegzeit. Wegzeit ist die Zeit für den Weg von der Wohnung zum vereinbarten Arbeitsort und zurück. Sie gilt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit.
Reisezeit nach § 20b AZG liegt vor, wenn Beschäftigte im Auftrag des Arbeitgebers unterwegs sind und das Reisen nicht ihre Haupttätigkeit darstellt, sondern nur gelegentlich anfällt. Diese Zeiten werden arbeitszeitrechtlich gesondert behandelt.
Unterschieden wird zwischen aktiver und passiver Reisezeit. Aktive Reisezeit liegt vor, wenn währenddessen tatsächlich gearbeitet wird – sie gilt als Arbeitszeit. Bei passiver Reisezeit wird nicht gearbeitet; hier kann unter Umständen eine geringere Entlohnung vorgesehen werden.
Reisezeiten können dazu führen, dass die normalen Höchstgrenzen der Arbeitszeit überschritten werden. Bestehen während der Reise ausreichende Erholungsmöglichkeiten, kann die tägliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).