Scharfe Kritik an der geplanten Abschaffung der Telefon-AU
02.07.2026 · Quelle: KBV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die am 2. Juli 2026 im Koalitionsausschuss beschlossenen Verschärfungen bei der Krankschreibung deutlich zurückgewiesen. Sowohl die Attestpflicht ab dem ersten Tag als auch das geplante Aus für die Telefon-AU stoßen bei der Standesvertretung der niedergelassenen Ärzte auf entschiedenen Widerspruch.
Bürokratische Mehrbelastung: Nach Einschätzung der KBV-Vorstände Gassen, Hofmeister und Steiner würde eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zu „übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand“ führen, der die eigentliche Patientenversorgung verdränge. Statt kranke Menschen zu behandeln, müssten Praxen vor allem Formulare ausfüllen.
Fehlende Verhältnismäßigkeit: Es sei „absurd“, bei banalen Infekten „abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln“. Die Maßnahme drücke ein „unverhohlenes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“ aus und stelle Beschäftigte unter Generalverdacht.
Kritik an Termingarantien: Politisch versprochene Terminzusagen müssten medizinisch begründet sein „und nicht dem Wunschdenken von Politikern entspringen“. Die Praxen seien vielerorts bereits ausgelastet; zusätzliche, rein administrative Termine verschärften die Lage weiter.
Bewährtes Instrument Telefon-AU: Die seit Ende 2023 dauerhaft mögliche telefonische Krankschreibung habe sich als unbürokratisch und patientenfreundlich erwiesen. Ihre Abschaffung träfe insbesondere Menschen mit leichten Infekten, die künftig trotz Ansteckungsgefahr wieder persönlich in die Praxis müssten. Die KBV sieht in der Reform daher keinen Beitrag zur Senkung des Krankenstands, sondern eine zusätzliche Belastung von Praxen und Versicherten.
Redaktioneller Überblick zu „Scharfe Kritik an der geplanten Abschaffung der Telefon-AU“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (KBV).