Scharfe Kritik an der geplanten Abschaffung der Telefon-AU
02.07.2026 · Quelle: KBV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die am 2. Juli 2026 im Koalitionsausschuss beschlossenen Verschärfungen bei der Krankschreibung mit ungewöhnlicher Schärfe zurückgewiesen. Sowohl die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag als auch das vorgesehene Aus für die telefonische Krankschreibung stoßen bei der Standesvertretung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf entschiedenen Widerspruch.
Anlass der Kritik sind zwei Kernpunkte des Koalitionsbeschlusses: Beschäftigte sollen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen – statt wie bisher ab dem vierten. Zugleich soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, die seit Ende 2023 dauerhaft möglich ist.
Im Zentrum der KBV-Argumentation steht die bürokratische Mehrbelastung: Nach Einschätzung der Vorstände Gassen, Hofmeister und Steiner würde eine Attestpflicht ab Tag eins zu „übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand“ führen, der die eigentliche Patientenversorgung verdrängt. Statt kranke Menschen zu behandeln, müssten Praxisteams vor allem Bescheinigungen ausstellen.
Hinzu kommt aus Sicht der KBV die fehlende Verhältnismäßigkeit: Es sei „absurd“, bei banalen Infekten „abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln“. Die Maßnahme drücke ein „unverhohlenes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“ aus und stelle Beschäftigte pauschal unter Generalverdacht – obwohl die große Mehrheit Krankmeldungen korrekt nutzt.
KBV-Chef Andreas Gassen brachte den medizinischen Einwand auf eine einfache Formel: Wer hustet oder eine Magen-Darm-Infektion hat, gehöre ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis. Der erzwungene Arztkontakt bringe keinen diagnostischen Mehrwert, verlängere aber Infektionsketten im Wartezimmer.
Deutliche Worte findet die KBV auch zu politisch versprochenen Terminzusagen: Termingarantien müssten medizinisch begründet sein „und nicht dem Wunschdenken von Politikern entspringen“. Die Praxen seien vielerorts bereits ausgelastet; zusätzliche, rein administrative Termine für Attest-Abholer verschärften die Versorgungslage weiter.
Die telefonische Krankschreibung verteidigt die Standesvertretung als bewährtes Instrument: Seit ihrer dauerhaften Einführung Ende 2023 habe sie sich als unbürokratisch und patientenfreundlich erwiesen. Sie gilt ohnehin nur für in der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten mit leichten Beschwerden – ein enger Rahmen, der Missbrauch strukturell begrenzt. Ihre Abschaffung träfe vor allem Menschen mit leichten Infekten, die trotz Ansteckungsgefahr wieder persönlich erscheinen müssten.
Auch der dritte Baustein des Beschlusses betrifft die Praxen unmittelbar: Die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 Strafgesetzbuch soll härter geahndet werden. In der Ärzteschaft wird dieser Punkt als weiteres Misstrauenssignal gewertet – die Bundesärztekammer hatte in diesem Zusammenhang bereits von einem „Generalverdacht“ gegenüber Ärztinnen und Ärzten gesprochen.
Mit ihrer Kritik steht die KBV nicht allein: Der Hausärzteverband nannte die Pläne eine „absolute Katastrophe“, die Bundesärztekammer warnte vor einem „Generalverdacht“, und der AOK-Bundesverband sieht „keine Evidenz für einen Missbrauch der telefonischen Krankschreibung“. Selten waren sich Ärzteschaft und Kassen in einer gesundheitspolitischen Frage so einig.
Das Fazit der KBV fällt entsprechend aus: Die Reform leiste keinen Beitrag zur Senkung des Krankenstands, sondern belaste Praxen und Versicherte zusätzlich. Da der Koalitionsbeschluss erst noch in ein Gesetzgebungsverfahren münden muss, dürften diese Einwände dort mit Nachdruck vorgetragen werden – der Ausgang ist offen.
Redaktioneller Überblick zu „Scharfe Kritik an der geplanten Abschaffung der Telefon-AU“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (KBV).