Schlafstörungen: Arbeitsausfälle erreichen neuen Höchststand
23.10.2026 · Quelle: AOK Rheinland/Hamburg
Schlechter Schlaf wird zunehmend zum Arbeitszeitthema: Die Arbeitsausfälle wegen Schlafstörungen haben 2025 einen neuen Höchststand erreicht, wie die AOK Rheinland/Hamburg kurz vor der Umstellung auf die Winterzeit mitteilt. Hinter den Zahlen steht eine langfristige Zunahme, die vor allem psychisch bedingte Schlafprobleme betrifft und die Personalbüros sowohl gesundheitlich als auch planerisch fordert.
Je 100 Berufstätige entfielen 2025 insgesamt 51,2 Tage Arbeitsunfähigkeit auf ärztlich diagnostizierte Schlafstörungen, gegenüber 48,5 Tagen im Vorjahr. Der Anstieg geht überwiegend auf nichtorganische Schlafstörungen zurück, deren Fehltage von 12,3 auf 14,9 je 100 Berufstätige kletterten. Organische Schlafstörungen blieben mit 36,3 Tagen nahezu unverändert (36,2). Die Unterscheidung ist auch inhaltlich wichtig: Nichtorganische Schlafstörungen hängen häufig mit psychischen Belastungen wie Stress, Ängsten oder depressiven Beschwerden zusammen, organische mit körperlichen Erkrankungen oder Atmungsstörungen im Schlaf.
Die langfristige Entwicklung unterstreicht das wachsende Gewicht des Themas: Über 20 Jahre haben sich die Fehltage bei organischen Schlafstörungen mehr als vervierfacht, bei nichtorganischen verzehnfacht. Zugleich stieg die Zahl der Krankschreibungen von 2,32 (2024) auf 2,48 je 100 Versicherte (2025). Schlafprobleme sind damit zu einem spürbaren Faktor im betrieblichen Krankenstand geworden – mit Folgen für Produktivität und Planung.
Zwischen den Geschlechtern zeigen sich klare Unterschiede. Bei organischen Schlafstörungen waren Männer häufiger betroffen, mit 2,23 gegenüber 1,80 Fällen je 100 Versicherte, also rund 24 Prozent mehr. Nichtorganische Schlafstörungen führten dagegen bei Frauen etwa 15 Prozent häufiger zu Ausfällen (0,46 gegenüber 0,40). Besonders bedeutsam für Betriebe ist die Dauer: Eine Arbeitsunfähigkeit wegen nichtorganischer Schlafstörungen dauerte 2025 im Schnitt mehr als 34 Kalendertage – fast doppelt so lang wie bei organischen Formen mit rund 18 Tagen. Gerade die langen Ausfälle machen das Thema für die Personalplanung relevant, weil sie sich nicht durch kurzfristige Umverteilung auffangen lassen.
Eine begleitende forsa-Umfrage zeigt, wie verbreitet Schlafmangel ist: 69 Prozent der Befragten schlafen weniger als sieben Stunden pro Nacht, nur rund 30 Prozent erreichen die von Fachleuten empfohlenen sieben bis neun Stunden. Am schlechtesten schläft die Altersgruppe zwischen 45 und 59 Jahren, von der 77 Prozent unter der empfohlenen Dauer liegen – also gerade die mitten im Berufsleben stehenden Jahrgänge. Als Hauptursachen nennen die Befragten Stress beziehungsweise psychische Belastungen (63 Prozent), körperliche Beschwerden (38 Prozent) sowie eine zu hohe oder zu niedrige Raumtemperatur (36 Prozent). Digitale Medien vor dem Schlafengehen geben 27 Prozent an, bei den 18- bis 29-Jährigen sogar 45 Prozent.
Die Analyse erfolgte bewusst vor der Umstellung auf die Winterzeit in der Nacht zum 25. Oktober. Einen direkten Zusammenhang zwischen Zeitumstellung und Fehlzahlen stellt die Kasse jedoch nicht her; sie nutzt den Anlass, um auf das Dauerthema Schlafgesundheit aufmerksam zu machen. Das Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF-Institut) der AOK verweist auf Unterstützungsangebote für Betriebe, etwa zu Stressmanagement, Resilienz, Ernährung und gesundem Schlaf. Geschäftsführer Michael Wenninghoff betont, erholsamer Schlaf sei unerlässlich, um körperlich und psychisch gesund zu bleiben.
Für Betriebe hat das Thema zwei Seiten. Zum einen ist es ein Gesundheitsthema, das durch betriebliche Prävention und eine Kultur angegangen werden kann, die Erholung ernst nimmt. Zum anderen ist es ein Planungsthema: Lange, psychisch bedingte Ausfälle erfordern vorausschauende Vertretungsregelungen und eine Arbeitszeitgestaltung, die Erholung ermöglicht, statt sie zu untergraben. Ungünstige Schichtfolgen, zu knappe Ruhezeiten und dauerhafte Mehrarbeit zählen zu den Faktoren, die Schlafprobleme verstärken können.
Gerade in Branchen mit Schicht- und Nachtarbeit lohnt sich daher der Blick auf die konkrete Arbeitszeitgestaltung. Ausreichende Ruhephasen zwischen den Einsätzen, eine ausgewogene Verteilung von Früh-, Spät- und Nachtschichten sowie eine Begrenzung von Dauerüberstunden sind nicht nur arbeitsrechtlich geboten, sondern auch gesundheitlich sinnvoll – und sie lassen sich nur auf Basis verlässlicher Zeitdaten überhaupt steuern und nachweisen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (AOK Rheinland/Hamburg).