„Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis“: Merz verteidigt Pläne zu Krankschreibungen
03.07.2026 · Quelle: Der Tagesspiegel
Nach dem Koalitionsbeschluss zur Krankschreibung wächst der Widerstand – und Bundeskanzler Merz präzisiert seine Pläne. Sein Kernsatz verschiebt die Debatte: Nicht der Arztbesuch ab Tag eins sei gefordert, sondern das Vorliegen eines Attests. Zugleich meldet sich Kritik aus den eigenen Reihen der SPD.
„Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben“, stellte Merz klar. Damit unterscheidet er zwischen dem persönlichen Praxisbesuch und dem Nachweis selbst und betont, dass Unternehmen per Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag abweichen könnten. Wie ein Attest ohne Arztkontakt zustande kommen soll und welche Ausnahmen konkret gelten, ließ er offen.
Diese Unschärfe ist der Kern vieler Rückfragen: Ein ärztliches Attest setzt in aller Regel einen ärztlichen Kontakt voraus. Gerade weil die telefonische Krankschreibung wegfallen soll, ist unklar, auf welchem Weg Beschäftigte den geforderten Nachweis am ersten Tag erhalten – ohne doch wieder in die Praxis zu gehen.
Auch in der SPD ist die Linie nicht einheitlich. Generalsekretär Tim Klüssendorf räumte „viel, auch verständlichen Widerspruch“ ein, verteidigte die Attestpflicht aber als „kleineres Übel“ – gemeint im Vergleich zur zeitweise diskutierten Einführung von Karenztagen, also einem unbezahlten ersten Krankheitstag.
Deutlicher wurde der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis: Er verlangte eine „belastbare wissenschaftliche und empirische Grundlage“ und betonte, es gebe keinen Beleg dafür, dass telefonische Krankschreibungen problematisch seien. Der Beschluss muss damit nicht nur ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, sondern ist auch innerhalb der Koalition noch umstritten.
Redaktioneller Überblick zu „„Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis“: Merz verteidigt Pläne zu Krankschreibungen“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Der Tagesspiegel).