„Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis“: Merz verteidigt Pläne zu Krankschreibungen
03.07.2026 · Quelle: Der Tagesspiegel
Nach dem Koalitionsbeschluss zu schärferen Krankschreibungsregeln wächst der Widerstand – und Bundeskanzler Merz sieht sich zu einer Präzisierung veranlasst. Sein Kernsatz verschiebt die Debatte: Nicht der Arztbesuch am ersten Tag sei gefordert, sondern das Vorliegen eines Attests. Zugleich meldet sich hörbare Kritik aus den Reihen des Koalitionspartners SPD.
Der Reihe nach: Der Koalitionsausschuss hatte beschlossen, die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Auf die breite Kritik von Ärzteschaft und Krankenkassen reagierte der Kanzler nun mit einer bemerkenswerten Klarstellung.
„Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben“, sagte Merz. Er unterscheidet damit zwischen dem persönlichen Praxisbesuch und dem Nachweis selbst – eine Differenzierung, die den Vorwurf überfüllter Wartezimmer entkräften soll.
Zudem verwies der Kanzler auf betriebliche Spielräume: Unternehmen könnten per Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag von der Tag-1-Pflicht abweichen. Die Verschärfung wäre demnach eine neue gesetzliche Grundregel, von der die Praxis in vielen Betrieben abweichen dürfte – so wie heute umgekehrt Arbeitgeber das Attest schon früher als am vierten Tag verlangen können.
Genau an der Klarstellung entzündet sich allerdings die nächste Frage: Ein ärztliches Attest setzt in aller Regel einen ärztlichen Kontakt voraus. Da die telefonische Krankschreibung zugleich wegfallen soll, bleibt offen, auf welchem Weg Beschäftigte den geforderten Nachweis am ersten Tag erhalten sollen – ohne eben doch in die Praxis zu gehen. Diese Lücke hat Merz bislang nicht geschlossen.
Zur Erinnerung die geltende Rechtslage: Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit heute unverzüglich anzeigen, das ärztliche Attest aber erst ab dem vierten Kalendertag vorlegen – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt es früher. Ergänzend können sich in der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten mit leichten Beschwerden seit Ende 2023 telefonisch krankschreiben lassen. Beide Erleichterungen würde der Beschluss kassieren.
Hintergrund der Attestpflicht ist eine noch weitergehende Idee, die in der Koalition zeitweise diskutiert wurde: die Einführung von Karenztagen, also eines unbezahlten ersten Krankheitstags. Gemessen daran erscheint die Attestpflicht als der mildere Eingriff – so verteidigt sie auch die SPD-Spitze.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf räumte „viel, auch verständlichen Widerspruch“ ein, nannte die Attestpflicht aber das „kleinere Übel“ im Vergleich zum Karenztag, der Beschäftigte unmittelbar finanziell getroffen hätte. Die Zustimmung der Parteispitze ist damit erkennbar eine Abwägungs-, keine Überzeugungsentscheidung.
Deutlicher wurde der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis: Er verlangte eine „belastbare wissenschaftliche und empirische Grundlage“ für die Reform und betonte, es gebe keinen Beleg dafür, dass telefonische Krankschreibungen problematisch seien. Damit trägt erstmals auch ein Koalitionsabgeordneter die zentrale Kritik der Ärzteschaft und der Kassen mit.
Für die Einordnung heißt das: Der Beschluss muss nicht nur ein reguläres Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, er ist auch innerhalb der Koalition umstritten. Ob die Tag-1-Pflicht in der beschlossenen Form Gesetz wird, welche Ausnahmen kommen und was aus der Telefon-AU wird, ist derzeit offen – Beschäftigte und Arbeitgeber sollten die weitere Debatte aufmerksam verfolgen.
Redaktioneller Überblick zu „„Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis“: Merz verteidigt Pläne zu Krankschreibungen“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Der Tagesspiegel).