Sonntags- und Feiertagsarbeit in Österreich: Zuschläge und Feiertagsentgelt
08.05.2025 · Quelle: WKO
Arbeit an Sonntagen und Feiertagen ist in Österreich besonders geregelt. Während Sonntagszuschläge meist aus dem Kollektivvertrag stammen, sichert das Arbeitsruhegesetz beim Feiertag ein eigenes Feiertagsentgelt.
Für Sonntagsarbeit sieht das Gesetz keinen festen Prozentsatz vor – die Höhe eines Zuschlags ergibt sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag. In vielen Branchen wird Sonntagsarbeit mit einem deutlichen Aufschlag auf den Grundstundenlohn vergütet. Maßgeblich ist stets die konkrete Branchenregelung.
Beim Feiertag unterscheidet das Arbeitsruhegesetz zwei Komponenten. Beschäftigte behalten ihren Anspruch auf das Entgelt für die durch den Feiertag ausgefallene Arbeit – das sogenannte Feiertagsentgelt. Wer am Feiertag tatsächlich arbeitet, erhält zusätzlich für jede geleistete Stunde ein Feiertagsarbeitsentgelt.
Das Gesetz knüpft an die Feiertagsarbeit allein keinen festen prozentualen Zuschlag. Allein der Umstand, dass an einem Feiertag gearbeitet wird, löst also nicht automatisch einen gesetzlichen Feiertagszuschlag aus. Ob darüber hinaus ein Zuschlag gebührt, ist wiederum eine Frage des Kollektivvertrags.
Trifft Sonntags- oder Feiertagsarbeit mit Überstunden zusammen, können mehrere Ansprüche nebeneinander bestehen. Die Reihenfolge und Kombination der Zuschläge ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Gesetz und Kollektivvertrag und sollte für jeden Einzelfall geprüft werden.
Steuerlich sind Sonntags- und Feiertagszuschläge gemeinsam mit Nachtzuschlägen und bestimmten Zulagen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag begünstigt. Eine genaue Erfassung der an Sonn- und Feiertagen geleisteten Stunden ist die Grundlage sowohl für die korrekte Abrechnung als auch für die steuerliche Behandlung.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (WKO).