Sozialversicherungsabzüge vom Lohn: die Übersicht
28.01.2025 · Quelle: ch.ch
Vom Bruttolohn werden in der Schweiz mehrere obligatorische Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wer die einzelnen Posten kennt, versteht den Unterschied zwischen Brutto und Netto.
Der Bruttolohn ist nicht der Betrag, der am Ende auf dem Konto landet. Zwischen Brutto und Netto liegen die Sozialversicherungsabzüge, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehält und an die zuständigen Stellen abführt. Diese Abzüge sind weitgehend obligatorisch und dienen der Absicherung gegen Alter, Invalidität, Tod, Arbeitslosigkeit und Unfall.
Den Grundstock bilden die Beiträge an die erste Säule, also AHV, IV und EO. Sie werden gemeinsam erhoben und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden getragen. Der Arbeitnehmeranteil erscheint als Abzug auf der Lohnabrechnung, während der Arbeitgeber seinen Anteil zusätzlich übernimmt und mit der Ausgleichskasse abrechnet.
Hinzu kommt der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung. Dieser wird ebenfalls hälftig geteilt, allerdings nur bis zu einem versicherten Höchstlohn erhoben. Lohnteile oberhalb dieser Grenze sind grundsätzlich beitragsfrei, was den ALV-Abzug bei hohen Einkommen relativ begrenzt.
Ein bedeutender Posten ist die berufliche Vorsorge nach dem BVG. Die Beiträge an die Pensionskasse richten sich nach dem koordinierten Lohn und dem Alter der versicherten Person und steigen mit zunehmendem Alter. Auch hier übernimmt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte, oft mehr. Der Arbeitnehmeranteil mindert den Nettolohn spürbar.
Bei der Unfallversicherung ist zu unterscheiden. Die Prämien für die Berufsunfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung dagegen werden in der Regel den Arbeitnehmenden belastet, sofern diese aufgrund ihres Arbeitspensums dafür versichert sein müssen. Dies erklärt einen weiteren Abzug auf der Lohnabrechnung.
Neben diesen Hauptposten können je nach Branche und Vereinbarung weitere Abzüge hinzukommen, etwa für eine Krankentaggeldversicherung. Manche dieser Beiträge sind in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Wichtig ist, dass für die einzelnen Versicherungszweige unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Grenzbeträge gelten, was die Berechnung anspruchsvoll macht.
Für Arbeitgeber bedeutet dies eine erhebliche Verantwortung. Sie müssen die korrekten Sätze und Grenzwerte anwenden, die Abzüge richtig berechnen und fristgerecht abführen. Fehler führen zu Nachforderungen oder zu falschen Nettolöhnen. Eine transparente Lohnabrechnung, die jeden Abzug einzeln ausweist, schafft Klarheit und Vertrauen bei den Mitarbeitenden.
Wichtig zu verstehen ist, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum sichtbaren Arbeitnehmeranteil eigene Beiträge trägt, die auf der Lohnabrechnung nicht erscheinen. Diese Arbeitgeberbeiträge erhöhen die effektiven Personalkosten deutlich über den Bruttolohn hinaus. Für die Kalkulation der Lohnkosten ist es deshalb wichtig, sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberanteile vollständig zu erfassen.
Da die einzelnen Versicherungszweige unterschiedliche Grenzbeträge und Beginnzeitpunkte kennen, ist die Berechnung fehleranfällig. So beginnt die AHV-Pflicht früher als das Alterssparen im BVG, und die ALV kennt einen Höchstlohn, die AHV dagegen nicht. Eine systematische Lohnverarbeitung, die diese Unterschiede automatisch berücksichtigt, beugt Fehlern und Nachzahlungen wirksam vor.
Redaktioneller Überblick zu „Sozialversicherungsabzüge vom Lohn: die Übersicht“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ch.ch).