Sozialversicherungsabzüge vom Lohn: die Übersicht
28.01.2025 · Quelle: ch.ch
Vom Bruttolohn werden in der Schweiz mehrere obligatorische Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wer die Posten kennt, versteht den Unterschied zwischen Brutto und Netto.
Der Bruttolohn ist nicht der Betrag, der am Monatsende auf dem Konto landet. Davon werden gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die wichtigsten Abzüge betreffen AHV, IV, EO, die Arbeitslosenversicherung, die Nichtberufsunfallversicherung und die berufliche Vorsorge.
Der Beitrag an AHV, IV und EO beträgt für Arbeitnehmende 5,3 Prozent des Lohns, da der Gesamtsatz von 10,6 Prozent je hälftig getragen wird. Für die Arbeitslosenversicherung kommen weitere 1,1 Prozent als Arbeitnehmeranteil dazu, allerdings nur bis zur Höchstlohngrenze von CHF 148'200 pro Jahr (Stand 01/2025).
Hinzu kommt die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU), die bei genügend wöchentlicher Arbeitszeit obligatorisch ist und je nach Betrieb ganz oder teilweise vom Arbeitnehmer getragen wird. Die Beiträge an die berufliche Vorsorge richten sich nach dem koordinierten Lohn und steigen mit dem Alter; der Arbeitgeber übernimmt davon mindestens die Hälfte.
Quellensteuerpflichtige Personen haben zusätzlich den Quellensteuerabzug auf ihrer Abrechnung, dessen Höhe vom kantonalen Tarif abhängt. Für die übrigen Beschäftigten erfolgt die Besteuerung über die ordentliche Steuererklärung, sodass auf der Lohnabrechnung kein Steuerabzug erscheint.
Alle Abzüge müssen auf der Lohnabrechnung transparent und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Eine korrekte Erfassung von Arbeitszeit, Zulagen und Lohnbestandteilen bildet die Grundlage für die richtige Berechnung der Beiträge. So lässt sich der Nettolohn jederzeit lückenlos vom Bruttolohn herleiten.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ch.ch).