Steuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen in Österreich
11.01.2025 · Quelle: WKO
Überstundenzuschläge sind in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Das Einkommensteuergesetz sieht dafür monatliche Freibeträge vor, die sich in den letzten Jahren verändert haben.
Das Einkommensteuergesetz begünstigt einen Teil der Überstundenzuschläge: Zuschläge für eine bestimmte Anzahl von Überstunden im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohns bleiben bis zu einem monatlichen Höchstbetrag steuerfrei. Bis Ende 2023 galt hier die bekannte Grenze von 86 Euro für die ersten zehn Überstunden pro Monat.
Für die Jahre 2024 und 2025 wurde dieser Rahmen befristet ausgeweitet: Die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat blieben bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro steuerfrei. Ab 2026 ist eine geänderte Regelung vorgesehen, die wieder bei niedrigeren Werten liegt. Die jeweils gültigen Grenzen sollten daher stets für das konkrete Jahr geprüft werden.
Davon zu unterscheiden ist die Begünstigung für Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen. Diese bleiben gemeinsam bis zu einem eigenen monatlichen Höchstbetrag steuerfrei und stehen neben der Begünstigung der reinen Überstundenzuschläge.
Steuerfrei ist immer nur der Zuschlagsanteil – der Überstundengrundlohn selbst ist voll steuerpflichtig. Voraussetzung für die Begünstigung ist zudem, dass die Überstunden tatsächlich geleistet und entsprechend nachgewiesen wurden. Pauschale Vereinbarungen ersetzen diesen Nachweis nicht.
Für die korrekte Anwendung der Freibeträge ist eine getrennte Erfassung von Grundlohn und Zuschlag sowie eine vollständige Arbeitszeitaufzeichnung entscheidend. Nur so lässt sich belegen, welche Zuschläge auf welche tatsächlich geleisteten Überstunden entfallen und damit begünstigt behandelt werden können.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (WKO).