Streit um Krankmeldung per Telefon: Bremer Unternehmer laufen Sturm
30.10.2024 · Quelle: Butenunbinnen
Die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch krankschreiben zu lassen, sorgt für angeregte Diskussionen. Während sie für Beschäftigte und Praxen eine Erleichterung darstellt, äußern manche Arbeitgeber Bedenken. Für Betriebe lohnt es sich, die Argumente beider Seiten zu kennen und die eigenen Abläufe entsprechend zu gestalten.
Die telefonische Krankschreibung erlaubt es, in bestimmten Fällen ohne persönlichen Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Befürworter sehen darin eine sinnvolle Entlastung: Kranke müssen nicht mit Fieber ins Wartezimmer, das Ansteckungsrisiko sinkt, und Arztpraxen werden bei einfachen Fällen entlastet.
Kritische Stimmen, teils aus der Unternehmerschaft, befürchten dagegen, dass eine telefonische Feststellung weniger gründlich sein könnte als eine persönliche Untersuchung. Manche sorgen sich, dass die Hürde für eine Krankmeldung sinkt. Belastbare Aussagen darüber, wie stark sich das tatsächlich auswirkt, sind allerdings schwierig.
Für Arbeitgeber ändert sich an den grundsätzlichen Pflichten wenig: Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen, und die Bescheinigung dient als Nachweis. Ob diese telefonisch oder vor Ort ausgestellt wurde, ändert an ihrer Gültigkeit als ärztliches Dokument nichts.
Wichtiger als die Art der Ausstellung ist ein verlässlicher interner Prozess. Wer klare Meldewege definiert und Krankmeldungen sauber im System erfasst, behält unabhängig von der Diskussion den Überblick über Abwesenheiten und kann die Personalplanung darauf abstimmen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Butenunbinnen).