Streit um Lohnfortzahlung: „Karenztage senken Krankenstände wirksam“
12.01.2025 · Quelle: Nw
Immer wieder taucht in der wirtschaftspolitischen Debatte die Idee sogenannter Karenztage auf: unbezahlte erste Krankheitstage, die den Krankenstand senken sollen. Für Arbeitgeber klingt das nach einem einfachen Hebel gegen Fehlzeiten. Tatsächlich ist die Wirkung umstritten, und für die betriebliche Praxis stellt sich vor allem die Frage, wie sich Fehlzeiten sauber dokumentieren und nachvollziehbar steuern lassen.
Unter einem Karenztag versteht man einen Krankheitstag, für den der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet. Befürworter argumentieren, dass eine solche Regelung kurze, leicht vermeidbare Fehltage reduziere, weil der finanzielle Anreiz für eine unbegründete Krankmeldung sinke. Kritiker halten dagegen, dass Karenztage vor allem diejenigen treffen, die tatsächlich erkrankt sind, und dass sie dazu verleiten können, krank zur Arbeit zu erscheinen.
Für die heutige Rechtslage in Deutschland ist das zunächst eine theoretische Diskussion: Die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall setzt vom ersten Tag an ein. Eine pauschale Einführung von Karenztagen würde gesetzliche Änderungen voraussetzen. Arbeitgeber sollten die Debatte daher als politisches Signal verstehen, nicht als Handlungsanweisung für das eigene Unternehmen.
Unabhängig vom Ausgang der Diskussion lohnt es sich, den eigenen Umgang mit Fehlzeiten zu professionalisieren. Wer Krankheitstage strukturiert erfasst, erkennt Muster früher, kann das Gespräch mit Betroffenen sachlich führen und vermeidet den Eindruck von Willkür. Das schafft Vertrauen und ist in der Regel wirksamer als jede pauschale Sanktion.
Eine digitale Zeiterfassung unterstützt diesen Ansatz, indem sie Abwesenheiten transparent abbildet, an die Lohnabrechnung anschließt und den Krankmeldungsprozess vom Eingang bis zur Verbuchung nachvollziehbar macht. So bleibt der Fokus auf Fakten statt auf Vermutungen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Nw).