Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit nach dem ArG
21.05.2025 · Quelle: SECO
Das Schweizer Arbeitsgesetz begrenzt nicht nur die Woche, sondern auch den einzelnen Arbeitstag. Tages- und Wochengrenzen greifen ineinander und bestimmen, wie lange gearbeitet werden darf.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt je nach Tätigkeit 45 oder 50 Stunden. Innerhalb dieser Woche gibt das Gesetz zusätzlich einen täglichen Rahmen vor: Die Arbeit der einzelnen Mitarbeitenden muss zusammen mit den Pausen grundsätzlich innerhalb eines bestimmten Zeitfensters liegen. Damit wird verhindert, dass sich die Arbeitszeit über den ganzen Tag und in die Nacht hinein ausdehnt.
Die normale Tagesarbeit und die Abendarbeit liegen im Zeitraum zwischen 6 und 23 Uhr. Innerhalb dieses Fensters von 17 Stunden darf die Arbeitszeit der einzelnen Person verteilt werden, wobei Arbeit, Pausen und Überzeit zusammen ein klar begrenztes Tagesgerüst ergeben. Wer ausserhalb dieses Fensters arbeiten lässt, bewegt sich im Bereich der Nachtarbeit mit eigenen, strengeren Regeln.
Tages- und Wochengrenze müssen gemeinsam betrachtet werden. Eine einzelne sehr lange Schicht kann zwar zulässig sein, darf aber nicht dazu führen, dass die Wochenhöchstarbeitszeit gesprengt wird. Umgekehrt schützt die Tagesgrenze davor, dass die zulässigen Wochenstunden in zu wenigen, übermässig langen Tagen geleistet werden. Beide Schranken zusammen sorgen für eine ausgewogene Verteilung.
In flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder Jahresarbeitszeit verschiebt sich die konkrete Belastung von Tag zu Tag und von Woche zu Woche. Das ist zulässig, solange die gesetzlichen Grenzen über die vereinbarte Periode eingehalten und die täglichen Ruhezeiten beachtet werden. Eine durchgehende Erfassung der Ist-Zeiten ist hier die Grundlage jeder korrekten Abrechnung.
Für Betriebe lohnt es sich, die täglichen und wöchentlichen Grenzen technisch zu hinterlegen, statt sie nur auf dem Papier zu kennen. Eine moderne Zeiterfassung kann früh signalisieren, wenn ein Tag zu lang wird oder eine Woche auf die Höchstgrenze zuläuft. So bleibt die Einhaltung des Gesetzes im Alltag handhabbar und nachvollziehbar.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).