Tägliche und wöchentliche Ruhezeit in Österreich: 11 und 36 Stunden
14.03.2024 · Quelle: RIS
Ruhezeiten sind die geschützten Erholungsphasen zwischen den Arbeitseinsätzen – sie sind streng vom Begriff der Ruhepause zu trennen.
Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren. Diese tägliche Ruhezeit dient der Erholung zwischen zwei Arbeitstagen und ist klar von der Ruhepause innerhalb eines Arbeitstags zu unterscheiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die tägliche Ruhezeit verkürzt werden, etwa durch Kollektivvertrag oder bei besonderen Tätigkeiten. In solchen Fällen ist die Verkürzung in der Regel innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch eine entsprechende Verlängerung einer anderen Ruhezeit auszugleichen, damit der Erholungsschutz erhalten bleibt.
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden. In diese wöchentliche Ruhezeit hat in der Regel der Sonntag zu fallen, weshalb man auch von der Wochenendruhe spricht. Sie soll eine zusammenhängende längere Erholung pro Woche sicherstellen.
Arbeiten Beschäftigte erlaubterweise am Wochenende, tritt an die Stelle der Wochenendruhe die sogenannte Wochenruhe. Diese muss ebenfalls 36 Stunden umfassen und einen ganzen Kalendertag einschließen, fällt aber in die Woche statt auf das Wochenende.
Die Ruhezeiten greifen mit den Höchstarbeitszeiten ineinander: Je länger ein Arbeitstag dauert, desto wichtiger ist die anschließende elfstündige Erholung. Verstöße gegen die Ruhezeitvorschriften zählen zu den häufiger geahndeten Übertretungen des Arbeitszeitrechts.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).