Tagesarbeitszeit in Österreich: Grenzen, Verlängerung und Sonderfälle
06.06.2023 · Quelle: RIS
Die Tagesarbeitszeit beschreibt, wie viele Stunden an einem einzelnen Arbeitstag höchstens geleistet werden dürfen.
Als Tagesarbeitszeit gilt die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 24 Stunden. Die normale Tagesarbeitszeit beträgt nach dem AZG 8 Stunden, die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei 12 Stunden. In diese Zeit zählen sowohl Normalarbeitszeit als auch geleistete Überstunden hinein, nicht jedoch die Ruhepausen.
Die Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit über 8 Stunden hinaus ist auf mehreren Wegen möglich. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit, bei Gleitzeit oder bei besonderen Arbeitszeitmodellen kann die tägliche Normalarbeitszeit angehoben werden, ohne dass es sich um Überstunden handelt. Die konkreten Grenzen hängen vom jeweiligen Modell ab.
Für Vor- und Abschlussarbeiten sieht das AZG eine besondere Regelung vor. Solche Arbeiten, die etwa zur Aufnahme oder Beendigung des Betriebs notwendig sind, können die Tagesarbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen geringfügig erweitern. Auch hier gelten klare Obergrenzen, damit der Schutz der Beschäftigten gewahrt bleibt.
Nach dem Ende der Tagesarbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Diese tägliche Ruhezeit begrenzt faktisch, wie lang die Arbeitszeit ausgedehnt werden kann, und sorgt dafür, dass ausreichend Erholung zwischen zwei Arbeitstagen liegt.
Wird die Tagesarbeitszeit länger als 6 Stunden, ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einzuhalten. Tagesarbeitszeit, Ruhepause und tägliche Ruhezeit greifen damit ineinander und bilden gemeinsam den Rahmen für einen rechtskonformen Arbeitstag.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).