Telearbeitsgesetz 2025 in Österreich: Aus Homeoffice wird Telearbeit
20.01.2025 · Quelle: Arbeitsinspektion
Seit Anfang 2025 spricht das österreichische Arbeitsrecht von Telearbeit statt Homeoffice. Die Neuregelung erweitert die möglichen Arbeitsorte deutlich über die eigene Wohnung hinaus.
Mit dem Telearbeitsgesetz wurde der bisherige Begriff Homeoffice durch den weiter gefassten Begriff Telearbeit abgelöst. Die Neuregelung trat zu Beginn des Jahres 2025 in Kraft und reagiert auf die Realität flexibler Arbeitsformen, die sich nicht mehr auf die eigene Wohnung beschränken.
Telearbeit umfasst nun regelmäßige Arbeitsleistungen unter Einsatz der erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie nicht nur in der Wohnung der Beschäftigten, sondern auch an sonstigen, nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeiten. Dazu zählen beispielsweise Co-Working-Spaces oder andere Orte außerhalb des Betriebs.
Weiterhin erforderlich ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bestehende Homeoffice-Vereinbarungen bleiben in ihrem ursprünglich vereinbarten Wortlaut grundsätzlich aufrecht. Wer den erweiterten Anwendungsbereich nutzen möchte, sollte die bestehenden Regelungen prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Steuerlich wurde die bisherige Homeoffice-Pauschale in Telearbeitspauschale umbenannt. Die grundsätzliche Logik einer steuerfreien Abgeltung pro Telearbeitstag bleibt bestehen, wobei für die Berücksichtigung relevant ist, dass die Telearbeitstage entsprechend ausgewiesen werden.
Das Gesetz unterscheidet zudem nach der Art der Telearbeit, was Auswirkungen auf den Unfallversicherungsschutz haben kann. Betriebe sollten ihre internen Regelungen, Vereinbarungen und Prozesse an die neue Terminologie und den erweiterten Arbeitsortbegriff anpassen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Arbeitsinspektion).