Telefonische Krankschreibung: Was müssen Arbeitgeber beachten?
06.06.2024 · Quelle: Haufe
Seit es möglich ist, sich unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch krankschreiben zu lassen, herrscht in vielen Betrieben Unsicherheit darüber, was das für den Umgang mit erkrankten Beschäftigten bedeutet. Die gute Nachricht für Arbeitgeber: An den grundlegenden Pflichten und Abläufen ändert sich wenig. Wer die beteiligten Prozesse sauber auseinanderhält und seine internen Regeln klar formuliert, behält den Überblick und vermeidet unnötige Konflikte.
Der Ausgangspunkt jeder Betrachtung ist die Unterscheidung zweier Vorgänge, die im Alltag oft vermischt werden. Die Krankmeldung ist die Mitteilung der erkrankten Person an den Arbeitgeber, dass sie arbeitsunfähig ist und voraussichtlich wie lange. Die Krankschreibung dagegen ist die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die in der Regel elektronisch an die Krankenkasse übermittelt und dem Arbeitgeber von dort zum Abruf bereitgestellt wird. Beide Vorgänge haben unterschiedliche Beteiligte, unterschiedliche Zeitpunkte und unterschiedliche Funktionen.
Die telefonische Krankschreibung betrifft ausschließlich den zweiten dieser Vorgänge, also die ärztliche Feststellung. Sie ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen auf den Weg in die Praxis zu verzichten. Typischerweise kommt sie bei eher leichteren Beschwerden in Betracht und setzt voraus, dass die Person in der Praxis bekannt ist. Sie ist als Erleichterung im Krankheitsfall gedacht und soll vermeiden, dass leicht erkrankte Menschen unnötig die Praxis aufsuchen.
Für Arbeitgeber ist die zentrale Erkenntnis, dass diese Erleichterung die betriebliche Seite nicht berührt. Die Pflicht der Beschäftigten, eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen, bleibt vollständig bestehen. Es spielt keine Rolle, ob die ärztliche Feststellung telefonisch, in der Praxis oder auf anderem Weg erfolgt. Der Betrieb darf weiterhin eine zeitnahe und verlässliche Information erwarten.
Damit dieser Anspruch in der Praxis funktioniert, sollten die internen Meldewege eindeutig geregelt und allen Beschäftigten bekannt sein. Es lohnt sich, klar festzulegen, bis zu welchem Zeitpunkt eine Erkrankung gemeldet werden muss, über welchen Kanal dies geschieht, an welche Stelle die Meldung gerichtet wird und in welcher Form die voraussichtliche Dauer übermittelt werden soll. Solche Regeln schaffen Verlässlichkeit und beugen Missverständnissen vor.
Gerade in Betrieben mit Schichtarbeit oder eng getakteten Abläufen ist die rechtzeitige Information entscheidend. Eine kurzfristige Umplanung gelingt nur, wenn der Ausfall früh bekannt ist. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen klaren und niedrigschwelligen Meldeweg anzubieten, der auch dann funktioniert, wenn die erkrankte Person sich nicht wohlfühlt und keinen langen Aufwand betreiben kann.
Ein verbreitetes Missverständnis ist die Vorstellung, eine telefonische Krankschreibung sei grundsätzlich weniger belastbar oder leichter anzuzweifeln. Aus betrieblicher Sicht zählt zunächst, dass die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß festgestellt und gemeldet wurde. Ob im konkreten Einzelfall Zweifel an einer Krankschreibung bestehen, ist eine gesonderte und in der Regel sensible Frage. Sie sollte nicht pauschal mit dem Weg der Feststellung verknüpft werden, da dies leicht zu Ungerechtigkeiten führt.
Organisatorisch entfaltet eine digitale Erfassung von Krankmeldungen ihren größten Nutzen. Wenn Ausfälle strukturiert dokumentiert und im Kalendarium sichtbar gemacht werden, erhalten Vorgesetzte und die Personalstelle einen zeitnahen Überblick. Sie können kurzfristig reagieren, Vertretungen organisieren und die voraussichtliche Rückkehr im Blick behalten. Die eigentliche Übermittlung der ärztlichen Feststellung läuft parallel über die dafür vorgesehenen elektronischen Wege.
Ein weiterer Vorteil strukturierter Prozesse ist die saubere Verbindung von Krankmeldung und Entgeltfortzahlung. Wenn Erkrankungen vollständig erfasst werden, lassen sich Zeiträume nachvollziehbar dokumentieren und in der weiteren Bearbeitung korrekt berücksichtigen. Lückenhafte oder verstreute Aufzeichnungen erschweren dagegen die spätere Nachvollziehbarkeit und können zu vermeidbaren Rückfragen führen.
Es empfiehlt sich außerdem, die Beschäftigten regelmäßig an die geltenden Spielregeln zu erinnern, etwa bei Eintritt in den Betrieb oder in einer kurzen internen Information. Viele Unklarheiten entstehen schlicht daraus, dass die internen Erwartungen nicht bekannt sind. Eine klare, freundliche Kommunikation entlastet hier beide Seiten und senkt das Konfliktpotenzial im Krankheitsfall.
Für die Führungskräfte ist außerdem hilfreich, einen sachlichen und wertschätzenden Umgang mit Krankmeldungen zu pflegen. Wer im Krankheitsfall verständnisvoll reagiert und gleichzeitig auf verlässliche Meldungen achtet, fördert eine offene Kommunikation. Das wiederum erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ausfälle frühzeitig und vollständig gemeldet werden, was der Planung des Betriebs zugutekommt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die telefonische Krankschreibung ist eine sinnvolle Erleichterung für erkrankte Beschäftigte und stellt für Arbeitgeber keine grundlegende Veränderung dar. Entscheidend bleibt die saubere Trennung von Krankmeldung und Krankschreibung, eine klare Kommunikation der internen Meldewege und eine strukturierte, am besten digitale Erfassung der Ausfälle. So sind Betriebe für jeden Weg der ärztlichen Feststellung gut aufgestellt.
Redaktioneller Überblick zu „Telefonische Krankschreibung: Was müssen Arbeitgeber beachten?“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Haufe).