Überstunden: 638 Millionen unbezahlte Stunden kosten Arbeitnehmer 6,27 Milliarden
14.07.2026 · Quelle: Börse Express
Sie sind das größte unbezahlte Arbeitsprogramm Deutschlands: 638 Millionen Überstunden, für die 2024 kein Lohn floss. Der Börse Express nimmt die Zahl am 14. Juli 2026 zum Anlass, die Rechtslage rund um Mehrarbeit, Vergütung und Zeiterfassung aufzurollen. Der Befund: Zwischen der Erfassungspflicht auf dem Papier und der Praxis in den Betrieben klafft eine milliardenschwere Lücke – zulasten der Beschäftigten, aber zunehmend auch als Risiko für Arbeitgeber.
Die Zahlen: 2024 leisteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland rund 638 Millionen unbezahlte Überstunden. Das sind 53,6 Prozent der gesamten Mehrarbeit – mehr als jede zweite Überstunde wird also weder vergütet noch durch Freizeit ausgeglichen. Den entgangenen Lohn beziffert der Bericht auf 6,27 Milliarden Euro.
Warum Ansprüche verfallen: Überstundenvergütung scheitert selten am Anspruch selbst, sondern am Beweis. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die klagende Partei darlegen, an welchen Tagen sie von wann bis wann über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat – und dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit veranlasst hat oder sie ihm zumindest zuzurechnen ist. Wer keine Aufzeichnungen hat, verliert.
Anordnung, Billigung, Duldung: Zurechenbar ist Mehrarbeit nicht nur bei ausdrücklicher Anordnung. Es genügt, wenn der Arbeitgeber Überstunden billigt – etwa durch Entgegennahme der Arbeitsergebnisse – oder sie duldet, weil er von ihnen weiß und nichts dagegen unternimmt. Genau hier hilft eine lückenlose Zeiterfassung beiden Seiten: Sie macht sichtbar, was tatsächlich geleistet und was betrieblich veranlasst wurde.
Die europäische Vorgabe: Der Europäische Gerichtshof hat 2019 im sogenannten Stechuhr-Urteil entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Ohne Messung, so die Logik des Gerichts, lassen sich weder Höchstarbeitszeiten noch Ruhezeiten kontrollieren.
Die deutsche Umsetzung: Das Bundesarbeitsgericht zog 2022 nach und leitete aus dem Arbeitsschutzgesetz eine bereits geltende Pflicht zur systematischen Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit ab. Seither ist die Zeiterfassung in Deutschland keine Option mehr, sondern Rechtslage – unabhängig davon, dass die gesetzliche Detailregelung noch aussteht.
Die geplante Novelle: Der im Juni 2026 bekannt gewordene Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes soll die Erfassungspflicht nun ausdrücklich regeln – tagesaktuell und überwiegend elektronisch, mit Erleichterungen für tarifgebundene Unternehmen und Bußgeldern bei Verstößen. Parallel soll eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit möglich werden, allerdings nur auf tarifvertraglicher Grundlage.
Vertrauensarbeitszeit ist kein Freifahrtschein: Auch wer auf Vertrauensarbeitszeit setzt, muss erfassen. Die Modelle sind vereinbar – die Beschäftigten erfassen ihre Zeiten selbst, der Arbeitgeber bleibt für das System verantwortlich. Was entfällt, ist nicht die Dokumentation, sondern die minutiöse Vorgabe von Lage und Verteilung der Arbeitszeit.
Das doppelte Risiko für Arbeitgeber: Betriebe ohne Zeiterfassung tragen ein wachsendes Risiko. Zum einen drohen mit der ArbZG-Novelle künftig Bußgelder für fehlende Aufzeichnungen. Zum anderen kippt die Rechtsprechung die Beweisnot zunehmend zugunsten der Beschäftigten, wenn der Arbeitgeber seiner Erfassungspflicht nicht nachkommt – nachträgliche Vergütungsforderungen werden dann schwer abwehrbar.
Das Fazit: 638 Millionen unbezahlte Überstunden sind kein Naturgesetz, sondern ein Dokumentationsproblem. Wo Arbeitszeit systematisch erfasst wird, entsteht Mehrarbeit nicht im Verborgenen – sie wird geplant, vergütet oder ausgeglichen. Davon profitieren Beschäftigte unmittelbar und Arbeitgeber spätestens dann, wenn Betriebsprüfung, Zoll oder Arbeitsgericht nach den Aufzeichnungen fragen.
Redaktioneller Überblick zu „Überstunden: 638 Millionen unbezahlte Stunden kosten Arbeitnehmer 6,27 Milliarden“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Börse Express).