Überstunden: 638 Millionen unbezahlte Stunden kosten Arbeitnehmer 6,27 Milliarden
14.07.2026 · Quelle: Boerse-express
Überstunden sind in Deutschland oft Gratisarbeit: 2024 leisteten Beschäftigte rund 638 Millionen unbezahlte Mehrarbeitsstunden – ein rechnerischer Gegenwert von etwa 6,27 Milliarden Euro, der ihnen nicht vergütet wurde.
Die Zahl ist das statistische Herzstück des Berichts: 638 Millionen unbezahlte Überstunden in einem einzigen Jahr. Das entspricht 53,6 Prozent der gesamten Mehrarbeit – mehr als die Hälfte aller zusätzlich geleisteten Stunden wurde also weder ausgezahlt noch über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen. Bewertet man diese Stunden mit dem entsprechenden Entgelt, ergibt sich ein Volumen von rund 6,27 Milliarden Euro.
Hinter der nüchternen Zahl steht ein grundsätzliches Problem der Arbeitszeitkultur: Mehrarbeit, die nicht erfasst und nicht ausgeglichen wird, bleibt unsichtbar. Sie taucht weder in der Lohnabrechnung noch verlässlich in der betrieblichen Steuerung auf und entzieht sich damit jeder fairen Abgeltung. Für Beschäftigte bedeutet das faktisch eine unbezahlte Ausweitung der Arbeitszeit.
Der Bericht ordnet die Zahlen in die laufende politische Debatte ein. Am 1. Juli 2026 vertagte der Koalitionsausschuss eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Ein Gesetzentwurf wird nun für den Herbst 2026 erwartet. Die Reform zielt darauf, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtung zu ersetzen und damit mehr Flexibilität zu schaffen – ein Vorhaben, das die Frage der Erfassung und Vergütung von Mehrarbeit noch dringlicher macht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat in dieser Debatte klargestellt, dass sie am Achtstundentag festhalten möchte. Die Diskussion verläuft damit entlang einer Grundspannung: mehr Flexibilität auf der einen Seite, verlässlicher Schutz vor ausufernder und unbezahlter Mehrarbeit auf der anderen.
Für Unternehmen wie Beschäftigte zeigt die Zahl vor allem eines: Ohne systematische Erfassung lässt sich Mehrarbeit weder fair vergüten noch rechtssicher begrenzen. Eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht nach der Rechtsprechung von EuGH (2019) und Bundesarbeitsgericht (2022) bereits – sie ist zugleich die Voraussetzung dafür, dass geleistete Überstunden überhaupt nachgewiesen und abgegolten werden können. Der Milliardenbetrag ist insofern auch ein Hinweis darauf, wie viel Mehrarbeit in der Praxis noch unerfasst bleibt.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Boerse-express).