Überstunden nachweisen: Beweislast und Dokumentation
29.01.2025 · Quelle: SECO
Streit über Überstunden landet häufig vor Gericht. Entscheidend ist dann, wer die Mehrarbeit beweisen kann – und genau hier wird die Arbeitszeiterfassung zum wichtigsten Instrument.
Wer eine Überstundenentschädigung verlangt, muss die geleisteten Überstunden grundsätzlich nachweisen. Die Beweislast liegt nach den allgemeinen Regeln bei der arbeitnehmenden Person, die einen Anspruch geltend macht. Bleibt offen, ob und in welchem Umfang Überstunden angefallen sind, geht dies zu ihren Lasten.
Zusätzlich muss belegt werden, dass die Überstunden angeordnet oder zumindest betrieblich notwendig und dem Arbeitgeber bekannt waren. Eigenmächtig und ohne Notwendigkeit geleistete Mehrarbeit begründet in der Regel keinen Anspruch, selbst wenn sie tatsächlich erbracht wurde.
Eine lückenlose und nachvollziehbare Arbeitszeiterfassung ist deshalb das beste Beweismittel. Sie dokumentiert die geleisteten Stunden, erlaubt den Abgleich mit der vertraglichen Arbeitszeit und macht aufgelaufene Salden transparent. Fehlt eine solche Erfassung, wird der Nachweis konkreter Überstunden schwierig.
Auch für Arbeitgeber ist die Dokumentation wertvoll. Sie schützt vor überhöhten oder unbegründeten Forderungen und ermöglicht es, geleistete Kompensationen und Auszahlungen zu belegen. Ohne Aufzeichnungen lässt sich im Streitfall kaum widerlegen, dass bestimmte Stunden offen sind.
Empfehlenswert ist, Überstunden zeitnah zu erfassen, durch Vorgesetzte freigeben zu lassen und Salden regelmässig abzustimmen. Diese Praxis reduziert Konflikte, schafft Klarheit über offene Ansprüche und stellt sicher, dass im Ernstfall belastbare Unterlagen vorliegen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).