Überzeit in Verkauf und Industrie: Höchstarbeitszeit und Grenzen
24.04.2025 · Quelle: SECO
Welche Höchstarbeitszeit gilt, hängt von Branche und Funktion ab. Für Industriebetriebe und das Verkaufspersonal grosser Detailhandelsbetriebe gelten die strengeren 45 Stunden pro Woche.
Das Arbeitsgesetz kennt zwei wöchentliche Höchstarbeitszeiten. 45 Stunden gelten für Arbeitnehmende in Industriebetrieben, für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie für das Verkaufspersonal in grossen Detailhandelsbetrieben. Für alle übrigen Arbeitnehmenden liegt die Grenze bei 50 Stunden pro Woche.
Überzeit beginnt jeweils oberhalb dieser Grenze. In einem Industriebetrieb oder im grossflächigen Detailhandel entsteht Überzeit somit bereits ab der 46. Wochenstunde, während sie in Branchen mit der 50-Stunden-Grenze erst ab der 51. Stunde anfällt.
Entsprechend unterscheiden sich auch die jährlichen Höchstgrenzen: Bei der 45-Stunden-Woche dürfen pro Kalenderjahr höchstens 170 Stunden Überzeit geleistet werden, bei der 50-Stunden-Woche höchstens 140 Stunden. Hinzu kommt die Tagesgrenze von grundsätzlich zwei Stunden.
Die Zuordnung zu einer Kategorie hängt von der konkreten Tätigkeit und der Betriebsart ab. Massgebend ist, welche Funktion die Person tatsächlich ausübt und in welchem Betrieb sie tätig ist. Gerade bei gemischten Betrieben ist die richtige Einordnung sorgfältig zu prüfen.
Für Verkaufs- und Industriebetriebe ist eine genaue Arbeitszeiterfassung doppelt wichtig: Sie stellt die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sicher und macht sichtbar, wann angefallene Überzeit die jährliche Obergrenze zu erreichen droht.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).