Überzeit oder Überstunden? Der Unterschied im Schweizer Recht
04.06.2026 · Quelle: Fedlex / OR & ArG
Im Schweizer Recht sind Überstunden und Überzeit zwei verschiedene Dinge – sie beruhen auf unterschiedlichen Gesetzen und werden anders entschädigt.
Überstunden betreffen die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Sie sind im Obligationenrecht (Art. 321c OR) geregelt. Überzeit hingegen ist Arbeit, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden überschreitet, und richtet sich nach dem Arbeitsgesetz.
Bei Überstunden sieht das Gesetz grundsätzlich einen Lohnzuschlag von 25 Prozent vor. Dieser kann jedoch schriftlich wegbedungen oder durch Freizeit ausgeglichen werden – die Parteien haben hier Spielraum.
Bei Überzeit ist der Schutz strenger. Der Zuschlag von 25 Prozent für Arbeiterinnen und Arbeiter ist zwingend, ein Verzicht im Arbeitsvertrag wäre unwirksam. Alternativ kann Überzeit mit Einverständnis der Mitarbeitenden durch gleichlange Freizeit kompensiert werden.
Wer beide Begriffe verwechselt, riskiert Fehler bei der Lohnabrechnung. Entscheidend ist immer, ob die Mehrarbeit nur über der vertraglichen oder bereits über der gesetzlichen Grenze liegt.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Fedlex / OR & ArG).