Urlaubsanspruch in Österreich: 25 oder 30 Werktage richtig verstehen
14.03.2024 · Quelle: oesterreich.gv.at
Das österreichische Urlaubsgesetz sichert jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer fünf Wochen bezahlten Erholungsurlaub pro Arbeitsjahr zu – ausgedrückt entweder als 30 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche oder als 25 Werktage bei einer Fünf-Tage-Woche.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt in Österreich fünf Wochen pro Arbeitsjahr. Weil das Urlaubsgesetz den Anspruch in Werktagen misst und als Werktage die Tage Montag bis Samstag zählt, ergeben sich rechnerisch 30 Werktage. Wer regelmäßig nur an fünf Tagen pro Woche arbeitet, dem wird der Anspruch entsprechend umgerechnet, sodass 25 Arbeitstage übrig bleiben. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts: Es bleiben in beiden Fällen fünf volle Kalenderwochen Erholung.
Entscheidend ist die tatsächlich vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit. Eine Umrechnung wird notwendig, sobald jemand nicht an sechs, sondern an weniger Tagen pro Woche tätig ist. Auch bei unregelmäßigen Arbeitsmustern muss der Urlaub so bemessen werden, dass die fünf Wochen Erholung vollständig erhalten bleiben. Eine saubere Erfassung der individuellen Wochentage ist deshalb die Grundlage jeder korrekten Urlaubsverrechnung.
Nach langer Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Anspruch. Wer mindestens 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber zurückgelegt hat, dem stehen sechs Wochen zu, also 36 Werktage bei der Sechs-Tage-Woche beziehungsweise 30 Arbeitstage bei der Fünf-Tage-Woche. Bei der Berechnung dieser Schwelle können unter bestimmten Voraussetzungen auch frühere Dienstzeiten oder Schul- und Studienzeiten teilweise mitgezählt werden.
Kollektivverträge und Einzelvereinbarungen dürfen den gesetzlichen Mindeststandard erweitern, ihn aber niemals unterschreiten. Branchenregelungen sehen häufig zusätzliche Urlaubstage, frühere Erhöhungsstufen oder günstigere Anrechnungen vor. Arbeitgeber sollten den jeweils geltenden Kollektivvertrag stets gemeinsam mit dem Urlaubsgesetz prüfen, weil sich der konkrete Anspruch erst aus dem Zusammenspiel beider Quellen ergibt.
Für die betriebliche Praxis bedeutet das: Pro Person sind die wöchentlichen Arbeitstage, das individuelle Anfangsdatum und die anrechenbaren Vordienstzeiten zu dokumentieren. Eine digitale Urlaubsverwaltung, die diese Stammdaten konsistent führt, verhindert Rechenfehler bei der Umrechnung zwischen Werktagen und Arbeitstagen und macht den verbleibenden Resturlaub jederzeit nachvollziehbar.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (oesterreich.gv.at).