Urlaubsanspruch in Österreich nach dem Urlaubsgesetz (UrlG)
08.05.2026 · Quelle: RIS
In Österreich haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr – nach langer Betriebszugehörigkeit erhöht sich dieser auf sechs Wochen.
Das Urlaubsgesetz (UrlG) gewährt allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bezahlten Erholungsurlaub. Der Grundanspruch beträgt dreißig Werktage, was bei einer Fünf-Tage-Woche fünfundzwanzig Arbeitstagen und damit fünf Wochen entspricht.
Nach Vollendung von fünfundzwanzig Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf sechsunddreißig Werktage, also auf sechs Wochen. Für die Anrechnung der Dienstzeiten gelten besondere Regeln, die auch bestimmte Vordienstzeiten berücksichtigen können.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Werktagen und Arbeitstagen. Werktage sind Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage, während Arbeitstage jene Tage sind, an denen üblicherweise gearbeitet wird – in vielen Betrieben Montag bis Freitag.
Im ersten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch zunächst anteilig und steht nach sechs Monaten in voller Höhe zur Verfügung. Ab dem zweiten Arbeitsjahr besteht der volle Anspruch von Beginn an.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).