Urteil: Mehr Geld für Überstunden in Teilzeitjobs
05.12.2024 · Quelle: Tagesschau
Die Frage, wie Überstunden von Teilzeitbeschäftigten zu behandeln sind, beschäftigt viele Betriebe. Im Kern geht es darum, dass Teilzeitkräfte für zusätzlich geleistete Arbeit nicht schlechter gestellt sein dürfen als Vollzeitkräfte. Für Arbeitgeber ist das ein guter Anlass, die eigenen Regelungen und die Erfassung von Mehrarbeit zu prüfen.
Teilzeitbeschäftigte arbeiten regelmäßig weniger als die volle Arbeitszeit, erbringen aber dieselbe Art von Leistung. Leisten sie über ihre vereinbarte Zeit hinaus zusätzliche Stunden, stellt sich die Frage, wie diese vergütet werden. Ein Grundsatz im Arbeitsleben ist, dass Teilzeitkräfte wegen ihrer Teilzeit nicht benachteiligt werden dürfen, sofern es keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt.
Daraus ergibt sich, dass Regelungen, die Zuschläge für zusätzliche Arbeit erst ab Überschreiten der vollen Arbeitszeit gewähren, Teilzeitkräfte faktisch benachteiligen können. Denn sie würden für die ersten zusätzlichen Stunden keinen Ausgleich erhalten, obwohl sie über ihre vereinbarte Zeit hinaus arbeiten. Arbeitgeber sollten ihre Modelle daraufhin prüfen, ob sie eine solche Ungleichbehandlung enthalten.
Für die Praxis bedeutet das vor allem, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit jeder Person sauber zu kennen und jede darüber hinausgehende Stunde verlässlich zu erfassen. Nur wenn klar dokumentiert ist, wie viel jemand vereinbart hat und wie viel tatsächlich geleistet wurde, lässt sich Mehrarbeit korrekt zuordnen und ausgleichen.
Eine genaue Zeiterfassung, die individuelle Sollzeiten berücksichtigt, ist daher die Grundlage für eine faire Behandlung. Sie macht sichtbar, wann jemand über die eigene vereinbarte Zeit hinaus arbeitet, und schafft die Basis dafür, zusätzliche Stunden gleichbehandelnd zu vergüten oder auszugleichen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Tagesschau).