Verstöße gegen das Mindestlohngesetz: Bußgelder bis 500.000 Euro
10.09.2024 · Quelle: Zoll
Der gesetzliche Mindestlohn ist für Arbeitgeber keine Empfehlung, sondern eine bindende Untergrenze. Wer sie unterschreitet oder die zugehörigen Dokumentationspflichten missachtet, riskiert empfindliche Bußgelder, Nachzahlungen und im Extremfall den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Dieses Merkblatt fasst die wichtigsten Folgen zusammen und zeigt, wie sich Verstöße im betrieblichen Alltag vermeiden lassen.
Die Einhaltung des Mindestlohns wird in Deutschland behördlich überwacht. Zuständig für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Einheit der Zollverwaltung. Sie prüft sowohl, ob der vorgeschriebene Stundenlohn tatsächlich gezahlt wird, als auch, ob die begleitenden Aufzeichnungs- und Meldepflichten erfüllt sind. Geprüft wird branchenübergreifend, mit besonderem Augenmerk auf Wirtschaftszweige, in denen erfahrungsgemäß häufiger gegen die Vorgaben verstoßen wird.
Verstöße lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen. Die erste betrifft die Vergütung selbst: Wird weniger als der Mindestlohn gezahlt, droht ein Bußgeld in beträchtlicher Höhe. Die zweite Gruppe betrifft die Dokumentation. Wer Arbeitszeiten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aufzeichnet und aufbewahrt, handelt ebenfalls ordnungswidrig. Auch wer der Behörde geforderte Unterlagen nicht vorlegt oder Auskünfte verweigert, muss mit Sanktionen rechnen.
Neben dem reinen Bußgeld können weitere Konsequenzen hinzukommen. Nicht gezahlter Lohn ist nachzuzahlen, und auf die Differenz fallen unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge an. Bei gravierenden Verstößen kann ein Unternehmen zudem zeitweise von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Damit wird ein Mindestlohnverstoß schnell zu einem Risiko, das deutlich über die ursprüngliche Lohndifferenz hinausgeht.
Für Betriebe ist die beste Vorsorge eine saubere, lückenlose Zeiterfassung in Verbindung mit einer korrekten Lohnabrechnung. Wer Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zuverlässig dokumentiert und die Aufzeichnungen ordnungsgemäß aufbewahrt, kann bei einer Prüfung jederzeit nachweisen, dass der Mindestlohn eingehalten wurde. Eine digitale Lösung reduziert dabei den manuellen Aufwand und schließt typische Fehlerquellen aus.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Zoll).